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Bewerbungsverfahren für UEFA EURO 2020 festgelegt

Exekutivkomitee

Zum Ende des Treffens des UEFA-Exekutivkomitees wurde in Istanbul auch das Bewerbungsverfahren für die UEFA EURO 2020 festgelegt und mehrere Wettbewerbs-Regularien genehmigt.

Das UEFA-Exekutivkomitee hat sein Treffen in Istanbul beendet
Das UEFA-Exekutivkomitee hat sein Treffen in Istanbul beendet ©UEFA.com

Das UEFA-Exekutivkomitee beendete heute in Istanbul seine zweitägige Sitzung, bei der es das Bewerbungsverfahren für die UEFA EURO 2020 festlegte.

Es wird eine Einladung an alle 53 UEFA-Mitgliedsverbände geschickt, in der die Mindestkriterien hinsichtlich Anzahl und Kapazität der Stadien aufgeführt sind. Die Nationalverbände werden bis 15. Mai Zeit haben, um ihr Interesse an der Ausrichtung des Turniers mit 24 Mannschaften bekanntzugeben.

Falls nur eine Interessenerklärung eingeht, beginnt die UEFA mit der Einholung aller erforderlichen Garantien mit dem Ziel, den Ausrichter zu bestätigen.

Erklären mehrere Verbände ihr Interesse, setzt die UEFA ein 18-monatiges Bewerbungsverfahren in Gang, in dessen Verlauf die Kandidaten ihre Bewerbungsunterlagen zusammenstellen können. Es würden ein genauer Zeitrahmen und ein Bewerbungsverfahren erstellt und die Wahl des Ausrichters würde Ende 2013 / Anfang 2014 erfolgen.

Das UEFA-Exekutivkomitee lehnte den Antrag walisischer Klubs ab, die in englischen Ligen spielen und sich über den walisischen Pokalwettbewerb für die UEFA Europa League qualifizieren möchten.

Das UEFA-Exekutivkomitee genehmigte die versuchsweise Durchführung eines grenzüberschreitenden Frauenwettbewerbs mit Spitzenmannschaften aus Belgien und den Niederlanden für drei Jahre.

Das Beitrittsgesuch von Gibraltar wurde besprochen und es wurde eine Roadmap genehmigt, die Unterstützung seitens der UEFA in den Bereichen Finanzen und Ausbildung vorsieht. Diese Roadmap umfasst die Zeitspanne bis zum Ordentlichen UEFA-Kongress 2013, wenn die Mitgliedsverbände über die Aufnahme abstimmen werden.

Ferner standen verschiedene andere Punkte auf der Tagesordnung und das UEFA-Exekutivkomitee genehmigte insbesondere folgende Reglemente:

• Reglement der UEFA Champions League und der UEFA Europa League für den Zyklus 2012-15
• Reglement des UEFA-Futsal-Pokals 2012/13
• Reglement der UEFA Women’s Champions League 2012/13
• Dopingreglement 2012
Schließlich wurden Kasachstan und Montenegro in die UEFA-Schiedsrichterkonvention aufgenommen.

Weitere Beschlüsse des UEFA-Exekutivkomitees wurden gestern bekanntgegeben (vgl. Medienmitteilung 020), darunter die Wahl der Ausrichter der Endspiele der UEFA Champions League und der UEFA Europa League 2014.

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