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Wer kann in der Gruppenphase der Europa League auflaufen?

Wann ist die Deadline für die Registrierung? Kann ein Spieler für einen Verein in der Qualifikation und für einen anderen in der Gruppenphase auflaufen? UEFA.com bringt Licht ins Dunkel.

Son Heung-Min wechselte von Leverkusen zu Tottenham
Son Heung-Min wechselte von Leverkusen zu Tottenham ©Getty Images

Wann müssen Spieler registriert sein, um für die Gruppenphase zur Verfügung zu stehen?

Ein Verein muss seine Spieler-A-Liste (unten erklärt) am Dienstag, den 1. September bis 24.00 Uhr MEZ übermittelt haben, damit sie ab der Gruppenphase auflaufen können. Alle offiziellen Spielerlisten werden auf UEFA.com verfügbar sein.

Kann ein Spieler in UEFA-Wettbewerben in einer Saison für mehr als einen Verein auflaufen?

In der Regel kann ein Akteur in einem UEFA-Klubwettbewerb (UEFA Champions League und UEFA Europa League, ausgeschlossen UEFA-Superpokal) im Laufe einer Saison nicht für mehr als einen Verein spielen. Ein Spieler kann jedoch für einen Klub in der ersten, zweiten und dritten Qualifikationsrunde sowie/oder in den Play-offs der UEFA Champions League oder UEFA Europa League auflaufen und dann ab der Gruppenphase beider Wettbewerbe einen anderen Verein repräsentieren.

Wie ist es, wenn ein Spieler im Januar-Transferfenster wechselt?

Ein Klub kann maximal drei neue Spieler für die K.-o.-Phase registrieren. Dies muss bis 24.00 Uhr MEZ am 2. Februar 2016 passiert sein.

Einer der drei Spieler des oben genannten Kontingents kann ausnahmsweise nachgemeldet werden, auch wenn er bereits in einem Spiel der Gruppenphase eines UEFA-Klubwettbewerbs von einem anderen Verein in der aktuellen Saison eingesetzt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass er nicht

  • für einen anderen Verein im selben Wettbewerb eingesetzt wurde; oder
  • für einen anderen Verein eingesetzt wurde, der derzeit im selben Wettbewerb vertreten ist (das betrifft die drittplatzierten Team der UEFA Champions League, die in der Runde der letzten 32 der UEFA Europa League weiterspielen).

Wurden einer oder mehrere Spieler des oben genannten Kontingents von drei Spielern von einem anderen Verein ausschließlich in der ersten, zweiten oder dritten Qualifikationsrunde bzw. in den Play-offs der UEFA Champions League oder der UEFA Europa League eingesetzt, so können sie nachgemeldet werden.

Was ist die A-Liste?

Kein Klub kann während der Saison mehr als 25 Spieler auf der A-Liste haben, zwei davon müssen Torhüter sein. Mindestens acht Plätze sind exklusiv für "lokal ausgebildete Spieler" reserviert, von denen höchstens vier "vom Verband ausgebildet" sein dürfen.

Was sind "lokal ausgebildete Spieler"?

Diese sind in zwei Kategorien aufgeteilt: "Vom Verein ausgebildet" und "vom Verband ausgebildet".

Was ist ein "vom Verein ausgebildeter Spieler"?

Das ist ein Spieler, der – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Alter – zwischen seinem 15. (oder dem Beginn der Spielzeit, in welcher er das 15. Lebensjahr vollendet hat) und seinem 21. Lebensjahr (oder dem Ende der Spielzeit, in welcher er das 21. Lebensjahr vollendet hat) für drei vollständige Spielzeiten (d.h. den Zeitraum vom ersten bis zum letzten offiziellen Meisterschaftsspiel des betreffenden Landes), gleich, ob aufeinanderfolgend oder nicht, oder über einen Zeitraum von 36 Monaten bei seinem aktuellen Verein registriert war.

Was ist ein "vom Verband ausgebildeter Spieler"?

Das ist ein Spieler, der – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Alter – zwischen seinem 15. (oder dem Beginn der Spielzeit, in welcher der Spieler das 15. Lebensjahr vollendet hat) und seinem 21. Lebensjahr (oder dem Ende der Spielzeit, in welcher der Spieler das 21. Lebensjahr vollendet hat) für drei offizielle Spielzeiten, gleich, ob aufeinanderfolgend oder nicht, oder über einen Zeitraum von 36 Monaten bei einem oder mehreren Vereinen desselben Verbandes registriert war.

Was ist die B-Liste?

Ein Spieler kann auf die B-Liste eingetragen werden, wenn er am oder nach dem 1. Januar 1994 geboren wurde und zwischen seinem 15. Geburtstag und dem Zeitpunkt seiner Registrierung bei der UEFA während zwei aufeinander folgenden Jahren für den betreffenden Verein spielberechtigt war. 16-jährige Spieler können auf der B-Liste registriert werden, wenn sie in den beiden vorangegangenen Jahren ununterbrochen für den betreffenden Verein spielberechtigt waren.

Jeder Verein kann während der Spielzeit eine unbegrenzte Zahl von Spielern auf die B-Liste eintragen. Die Liste muss am Tag vor dem betreffenden Spiel bis spätestens 24.00 Uhr MEZ eintreffen.

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