Eskişehirspor, Sivasspor: Entscheidungen getroffen
Freitag, 6. Juni 2014
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Der UEFA-Berufungssenat hat entschieden, dass Eskişehirspor und Sivasspor nicht an der UEFA Europa League 2014/15 teilnehmen dürfen.
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Der UEFA-Berufungssenat hat heute seine Entscheidungen hinsichtlich der Disziplinarverfahren gegen Eskişehirspor und Sivasspor bekannt gegeben.
Der Berufungssenat hat die Fälle beider Klubs sorgfältig überprüft und folgende Sanktionen verhängt:
• Eskişehirspor und Sivasspor dürfen nicht an der UEFA Europa League 2014/15 teilnehmen.
Der Berufungssenat traf diese Entscheidungen auf Basis der Artikel 2(07)g, 2(08) und 2(09) des Reglements der UEFA Europa League 2014/15, in Bezug auf die Zulassungskriterien für eine Teilnahme an UEFA-Wettbewerben.
Laut Artikel 2(07)g des Reglements der UEFA Europa League dürfen Vereine vor einer Teilnahme am Wettbewerb "seit dem Inkrafttreten von Artikel 50, Absatz 3 der UEFA-Statuten, d.h. seit 27. April 2007, nicht direkt oder indirekt in Aktivitäten verwickelt gewesen sein, die geeignet sind, das sportliche Ergebnis eines nationalen oder internationalen Spiels widerrechtlich zu beeinflussen, und muss dies der UEFA schriftlich bestätigen."
Beide Vereine haben die Möglichkeit, innerhalb von zehn Tagen gegen die Entscheidungen des UEFA-Berufungssenats beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) Einspruch einzulegen.