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Einspruch von Olympiacos Volou abgelehnt

Der UEFA-Berufungssenat hat die Entscheidung der Kontroll- und Disziplinarkammer bestätigt, nach der Olympiacos Volou FC aus der diesjährigen UEFA Europa League ausgeschlossen wird.

Die UEFA hat den Einspruch von Olympiacos Volou zurückgewiesen
Die UEFA hat den Einspruch von Olympiacos Volou zurückgewiesen ©Sportsfile

Der UEFA-Berufungssenat hat die Entscheidung aufrecht erhalten, den griechischen Klub Olympiacos Volou FC aus der UEFA Europa League auszuschließen. Außerdem darf er weitere drei Jahre nicht an UEFA-Vereinswettbewerben teilnehmen, sollte er sich in den nächsten fünf Jahren dafür qualifizieren.

Damit lehnte der Berufungssenat einen Einspruch von Olympiacos Volou gegen die von der UEFA-Kontroll- und Disziplinarkammer getroffenen Entscheidung vom 10. August ab. Der Klub war für schuldig befunden worden, gegen Artikel 5 der UEFA-Diszplinarregularien verstoßen zu haben.

Nach dem Urteil der Kontroll- und Disziplinarkammer hatte der Dachverband entschieden, dass für Olympiacos Volou der FC Differdange 03 aus Luxemburg in der diesjährigen Play-off-Runde der UEFA Europa League antreten darf.

Zehn Tage nach Erhalt der Urteilsbegründung durch den Berufungssenat kann gegen das Urteil beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) Einspruch eingelegt werden.