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EURO-Akkreditierung: Antragsfrist läuft

Medienvertreter sowie TV-Broadcaster haben bis zum 15. Januar Zeit, um über das Medien- bzw. Broadcaster-Portal von FAME Akkreditierungen für die UEFA EURO 2012 zu beantragen.

Medienvertreter können bis zum 15. Januar Akkreditierungen beantragen
Medienvertreter können bis zum 15. Januar Akkreditierungen beantragen ©Sportsfile

Die Antragsperiode für Akkreditierungen für die UEFA EURO 2012 hat heute begonnen und dauert bis 15. Januar 2012. Die Bestätigungen werden bis Ende Februar versandt.

Medienvertreter sowie TV-Broadcaster des Events ohne Rechte können Akkreditierungen und Medienbuchungen über das Medien- bzw. Broadcaster-Portal von FAME unter folgenden Links beantragen:

Medien: https://media.fame.uefa.com

TV-Broadcaster und Radiostationen ohne Rechte: https://broadcasters.fame.uefa.com

Alle Medienvertreter und/oder ihre Unternehmen, die über kein FAME-Konto verfügen, müssen sich in FAME anmelden. Sobald die Anmeldung bestätigt ist, kann der Kontoinhaber eine Akkreditierung beantragen und spielspezifische Medienbuchungen vornehmen. Einzelne Medienvertreter können sich unter http://www.uefa.com/MIUFAMEregistration anmelden.

Fernseh- und Radiostationen ohne Rechte werden gebeten, die UEFA-Abteilung Medienakkreditierungen unter der E-Mail-Adresse  fame_accreditations@uefa.ch zu kontaktieren, falls sie nähere Angaben zum Vorgehen betreffend Corporate User (die Person, die für ein Unternehmen alle Akkreditierungsanträge und spielspezifischen Medienbuchungen behandelt) wünschen.

Bitte benachrichtigen Sie bei unvorhergesehenen Absagen unverzüglich die UEFA-Abteilung Medienakkreditierungen unter folgender E-Mail-Adresse: fame_accreditations@uefa.ch.

Ein Nichterscheinen wird bei der Akkreditierungsvergabe für alle anderen UEFA-Veranstaltungen berücksichtigt.

Es gibt fünf Unterkategorien für Nicht-Broadcast-Medienakkreditierungen:
• Schreibende Presse
• Webreporter
• Fotografen
• Fotoredakteure von Fotoagenturen
• Fototechniker

Alle Nicht-Broadcast-Medienvertreter mit bestätigten Akkreditierungen werden einen Turnierpass mit dem geografischen Code POL-UKR erhalten, mit dem sie Zutritt zu allen Stadien haben.

TV- und Radiostationen ohne Rechte haben am Vortag des Spiels Zutritt zu den Veranstaltungsorten der Medienaktivitäten. TV- und Radiostationen ohne Rechte erhalten an Spieltagen keinen Zutritt zu den Stadien.

Medien-SADs (zusätzliche Akkreditierungsnachweise)
Um an Spieltagen Zutritt zur Medientribüne oder zum Spielfeld zu erhalten, müssen alle akkreditierten Nicht-Broadcast-Medienvertreter neben ihrem Turnierpass über ein bestätigtes SAD verfügen. Für die Spiel-SADs für die Gruppenphase gilt dieselbe Antragsperiode. Sie sind ebenfalls über das Modul für Medienbuchungen in FAME vorzunehmen.