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Rechteschutzprogramm für die UEFA EURO 2012 – Häufig gestellte Fragen

1. Was ist das UEFA-Rechteschutzprogramm?
Die UEFA-Division Rechtsdienst hat ein Rechteschutzprogramm erarbeitet, um Verstössen gegen die Rechte der UEFA in Bezug auf die UEFA EURO 2012 vorzubeugen und aktiv dagegen vorzugehen. Das Rechteschutzprogramm beinhaltet ein umfassendes Markenregistrierungsprogramm und ein globales Netzwerk von Rechtsexperten, die die UEFA beraten und im Zusammenhang mit möglichen Rechtsverstössen mit ihr zusammenarbeiten.

2. Weshalb legt die UEFA so grossen Wert auf den Schutz ihrer Rechte?
Die UEFA erachtet den Schutz ihres geistigen Eigentums als grundlegend, damit das nachhaltige Wachstum des europäischen Fussballs erhalten werden kann. Würde die UEFA ihre Rechte nicht schützen, so würden sowohl Wert als auch Qualität der von der UEFA durchgeführten Aktivitäten gemindert.

Die kommerziellen Partner, denen die UEFA Exklusivrechte gewährt, sind sich bewusst, dass diese Rechte von grossem Wert sind. Die aus der Verwertung der kommerziellen Rechte generierten Einnahmen werden von der UEFA im Hinblick auf das Wohlergehen und die stetige Entwicklung des Berufs-, Amateur- und Juniorenfussballs in ganz Europa verteilt.

3. Welche Markennamen wurden für die UEFA EURO 2012 eingetragen?
Die wichtigsten Bezeichnungen im Zusammenhang mit der UEFA EURO 2012 sind als Markennamen geschützt. Dazu gehören UEFA EURO 2012 und POLAND/UKRAINE 2012 sowie ihre Entsprechungen in den Sprachen der Ausrichterländer. Die UEFA hat ausserdem verschiedene Markenzeichen für die UEFA EURO 2012 (klicken Sie hier) entwickelt und schützen lassen. Diese offiziellen Marken sind in den meisten Ländern der Welt durch Markenrechte, Urheberrechte und/oder andere geistige Eigentumsrechte geschützt.

4. Darf ich die offiziellen Marken der UEFA EURO 2012 verwenden?
Die offiziellen Marken dürfen nur von Partnern, denen die UEFA besondere Rechte auf Verbindung eingeräumt hat, für kommerzielle und Werbezwecke verwendet werden.

5. Darf ich Werbeaktivitäten mit Bezug zur UEFA EURO 2012 durchführen, wenn ich keine offiziellen Marken verwende?
Nein. Promotion- und/oder Werbeaktivitäten mit direktem oder indirektem Bezug zur UEFA EURO 2012 müssen von der UEFA genehmigt werden, selbst wenn keine offiziellen Marken verwendet werden. Nur die von der UEFA für die UEFA EURO 2012 bezeichneten kommerziellen Partner haben das Recht, sich kommerziell mit der UEFA EURO 2012 in Verbindung zu bringen.

6. Wer darf Produkte mit den offiziellen Marken herstellen und verkaufen?
Nur von der UEFA für die UEFA EURO 2012 bezeichnete kommerzielle Partner können Produkte mit den offiziellen Marken herstellen, verkaufen und/oder vertreiben.

7. Kann ich eine offizielle Marke als Teil eines Domain-Namens verwenden?
Die offiziellen Marken dürfen nicht im „Top-Level-Domain“ von Website-Adressen verwendet werden. Die offiziellen Marken dürfen also nicht im Domain-Namen der höchsten Ebene erscheinen (unzulässige Adressen sind also z.B. www.euro2012coverage.ua).

8. Darf ich eine offizielle Marke auf meiner Website verwenden?
Es darf keine Verbindung zwischen den offiziellen Marken und anderen Handelsnamen, Logos oder Marken bzw. deren Waren oder Dienstleistungen suggeriert werden. Die offiziellen Marken dürfen weder für Werbung noch für Promotion-Aktivitäten verwendet werden. Ein Medienunternehmen darf die offiziellen Marken für rein redaktionelle Zwecke verwenden. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

9. Was ist Ambush-Marketing?
Ambush-Marketing ist der vorsätzliche Versuch, sich mit einer wichtigen Veranstaltung wie der UEFA EURO 2012 in Verbindung zu bringen, um den Nutzen eines offiziellen Sponsorings zu haben, ohne die damit verbundenen Kosten zu tragen. Ambush-Marketing besteht normalerweise aus unbefugten Marketing-, Promotion-, Werbe- und/oder PR-Aktivitäten, die sich direkt oder indirekt auf die betreffende Veranstaltung beziehen.

Diese Aktivitäten sind unzulässig, weil sie den falschen Eindruck vermitteln (oder zu vermitteln versuchen), dass eine Verbindung zwischen den betreffenden Waren oder Dienstleistungen und der Veranstaltung besteht, und weil damit aus dem beträchtlichen Geschäftswert, den der Veranstalter geschaffen hat, Profit geschlagen wird.

10. Habe ich das Recht, meine Eintrittskarte für ein Spiel über eine Internet-Plattform wie eBay zu verkaufen?
Nein. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kartenverkauf der UEFA EURO 2012, mit denen Sie sich beim Kauf Ihrer Eintrittskarte einverstanden erklären, verbieten den Weiterverkauf der Eintrittskarte ohne Genehmigung der UEFA. Klicken Sie hier für weitere Informationen.

11. Stimmt es, dass bestimmte Kleidung und Gegenstände im Stadion untersagt sind?
Kleidung mit offensichtlichen Werbeaufschriften oder rassistischen bzw. religiösen Botschaften können konfisziert und der Zutritt zum Stadion verweigert werden. Organisierte Gruppen, die Ambush-Marketing betreiben, werden aufgehalten, unangemessene Kleidung wird abgenommen oder der Zutritt zum Stadion verweigert.