
Deadline für Lizenzanträge abgelaufen
Der 18. Mai war die offizielle Deadline zur Beantragung für eine Public-Screening-Lizenz für die UEFA EURO 2012. Mehr als 2 000 Anträge sind eingegangen und werden derzeit ausgewertet. Das Anmeldeportal bleibt für verspätete Anträge geöffnet, aber die UEFA garantiert nicht, dass diese Anträge bearbeitet werden.
Davor müssen Sie bitte die Bewerbungs-Anleitung (nur in englischer Sprache) durchlesen und dem dort aufgeführten Ablaufbeispiel folgen. Anschließend klicken Sie bitte auf das Online-Bewerbungsformular.
Public Screening: Bedeutung und Lizenzpflicht
Alle Vorführungen von Spielen der UEFA EURO 2012 außerhalb von häuslichen Umgebungen (Ihrem Zuhause) werden als Public Screening eingestuft.
Sie sind verpflichtet, eine Public-Screening-Lizenz von der UEFA zu erwerben, um ein Public Screening zu veranstalten.
Die UEFA wird allerdings die Lizenzpflicht aussetzen, wenn das Public Screening folgende Kriterien erfüllt:
1. Die benutzte Leinwand ist kleiner als drei Meter in der Diagonale.
2. Das Fassungsvermögen des Ortes, an dem das Public Screening stattfinden soll, darf nicht für mehr als 150 Leute ausgelegt sein.
3. Ein Sponsoring oder eine Eintrittsgebühr ist nicht gestattet. (Hinweis: Der Verkauf von Essen und Getränken ist erlaubt)
Eine Lizenz ist für alle Spiele der Endrunde der UEFA EURO 2012 gültig
Eine Public-Screening-Lizenz gibt Ihnen das Recht, alle 31 Spiele zu übertragen. Sie müssen während des Turniers keine Lizenz beantragen (zum Beispiel wenn Ihre Mannschaft eine Runde weiterkommt).
Public-Screening-Arten: Kommerziell und nicht-kommerziell
Es gibt zwei verschiedenen Public-Screening-Arten:
1. Nicht-kommerziell: Beim Public Screening gibt es keinerlei geschäftlichen Aktivitäten.
2. Kommerziell: Beim Public Screening gibt es kommerzielle Aktivitäten, beispielsweise der Verkauf von Essen und Getränken, Sponsoring von Drittparteien oder Einlass gegen Gebühr.
Lizenzgebühren für Public Screenings
Für nicht-kommerzielle Public Screenings werden keine Gebühren verlangt.
Für kommerzielle Public Screenings werden Gebühren verlangt. Die Preisliste wurde mit dem Online-Anmeldeportal veröffentlicht. Hinweis: Für Regionen, in denen Public-Screening-Lizenzen direkt von der UEFA vergeben werden, beginnen die Gebühren bei 35 Euro pro Quadratmeter (pro Leinwand) für die kleinsten Public Screenings und steigert sich dann je nach Leinwandgröße.
Weiterer Hinweis: In einigen Ländern kann die UEFA Dritte beauftragen, um die Lizenzvergabe für Public Screening zu verwalten. In solchen Ländern können zusätzliche Lizenzbedingungen und Gebühren veranschlagt werden. Weitere Details folgen in Kürze.
Wie und wann eine Public-Screening-Lizenz beantragt werden kann
Eine Public-Viewing-Lizenz kann nur online beantragt werden. Das Anmeldeportal wurde nach der Auslosung für die Endrunde am 2. Dezember eröffnet.
Die Anmeldefrist endet am 18. Mai, damit alle Anträge rechtzeitig vor dem Anpfiff der UEFA EURO 2012 abgewickelt werden können.
Hinweis: Die UEFA kann Lizenzanträge im eigenen Ermessen akzeptieren oder ablehnen. Die UEFA trägt keine Verantwortung oder Haftung hinsichtlich oder in Verbindung mit dem Prozess der Lizenzanträge.
Zustellung einer Public-Screening-Lizenz
Lizenzen (wenn gestattet) werden per E-Mail versendet. Die Lizenz enthält alle relevanten Details zur Anmeldung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UEFA zum Public Screening (nur in englischer Sprache).
Bewerber für eine kommerzielle Public-Screening-Lizenz erhalten zuerst eine E-Mail mit den Zahlungsanweisungen (nur mit Kreditkarte). Die UEFA gibt die Lizenz (wenn gestattet) erst nach vollem Zahlungseingang aus.
Organisation von Public Screenings
Alle Public Screenings müssen im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen organisiert und durchgeführt werden. Die UEFA trägt keinerlei Verantwortung bei der Organisation und der Durchführung eines Public Screenings.
Jede Lizenz muss die Zustimmung und Erlaubnis von allen Drittparteien, die zu der Organisation des Public Screenings benötigt werden, beinhalten. Zu den Drittparteien, die eine Erlaubnis geben müssen, gehören:
• Die regionalen Übertragungspartner der UEFA EURO 2012 (für eine Einbindung des TV-Signals).
• Regionale Behörden (zum Beispiel die Polizei, Stadtverwaltung, medizinische Versorgung).
• Alle weiteren Drittparteien, deren Erlaubnis für die Organisation von Public Screenings in Ihrer Start oder Ihrem Land gebraucht wird (zum Beispiel die entsprechenden Lizenzbehörden).
Ohne die notwendigen Erlaubnisse der Drittparteien ist es nicht möglich, die von der UEFA ausgestellten Public-Screening-Rechte auszuüben. Bewerber werden dringend gebeten, sich vor der Anmeldung für eine Public-Screening-Lizenz von der UEFA über die Verordnungen vor Ort zu erkundigen.
Besondere Bedingungen für Polen und die Ukraine, die Gastgeber der UEFA EURO 2012
In Polen und der Ukraine, die Gastgeberländer der UEFA EURO 2012, gilt eine Reduzierung der Gebühr für Lizenzen von kommerziellen Public Screening von 50%.
In den Austragungsorten (wo die Spiele des Turniers stattfinden) wird es offizielle Fanzonen der UEFA EURO 2012 geben. Daher werden Anträge für Public-Screening-Lizenzen in diesen Städten nur in Ausnahmefällen genehmigt und können besonderen Bedingungen unterliegen.
Weitere Informationen
Alle Public Screenings, ob kommerziell oder nicht-kommerziell, unterliegen den standardmäßigen Geschäftsbedingungen der UEFA für Public-Screening-Events. Bewerber sollten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen lesen und sich damit vertraut machen (nur in englischer Sprache).
Häufig gestellte Fragen (nur in englischer Sprache)
Zusätzliche Fragen können per E-Mail an publicscreening@uefa.ch geschickt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Mitarbeiter eventuell Zeit brauchen, um die Anfrage zu beantworten. Bitte beachten Sie zudem, dass im Voraus abgegebene Anträge nicht akzeptiert und keine Fragen zu Gebühren beantwortet werden. Ebenso werden keine Kontaktdetails von UEFA-Partnern herausgegeben und zu der Beteiligung von Drittpartien wird keine Stellungnahme abgegeben.
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