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Wissenswertes zu den Champions-League-Kadern

Sobald das Transferfenster schließt, machen sich die Trainer (und auch viele Fantasy Football Manager) daran, den Kader für die UEFA Champions League zu benennen. UEFA.com erklärt das Prozedere.

Ousmane Dembélé dürfte zu den neuen Namen im Barcelona-Kader gehören
Ousmane Dembélé dürfte zu den neuen Namen im Barcelona-Kader gehören ©Getty Images

In fast ganz Europa schließt in dieser Woche das Transferfenster. Jetzt müssen sich die Trainer Gedanken machen, wen sie in ihren Kader für die UEFA Champions League aufnehmen. Wir erklären die Rahmenbedingungen.

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Wann gibt ein Klub seinen Kader bekannt?

Jeder Verein muss dem eigenen Nationalverband zwei Spielerlisten (auf denen auch Trikotnummern, Geburtsdatum und Nationalität stehen) vorlegen. Die Liste A muss bis Freitag, 24 Uhr MEZ eingesendet werden. Sie wird dann geprüft, genehmigt und anschließend an die UEFA weitergeleitet. Gleiches gilt für die Liste B (Details unten), die bis spätestens 24 Uhr MEZ am Tag vor dem Spiel eingereicht werden muss.

Wer darf auf Liste A stehen?

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Maximal 25 Spieler, von denen zwei Torhüter sein müssen. Mindestens acht Plätze sind für "lokal ausgebildete Spieler" reserviert. Hat ein Verein weniger als acht lokal ausgebildete Spieler im Kader, so wird die Höchstzahl der Spieler auf Liste A entsprechen gekürzt.

Was genau ist ein "lokal ausgebildeter Spieler"?

Es gibt zwei Kategorien:
1. Vom Verein ausgebildete Spieler: Ein Spieler, der im Alter zwischen 15 und 21 drei vollständige Spielzeiten beim Verein unter Vertrag stand.

2. Vom Verband ausgebildeter Spieler: Ein Spieler, der im Alter zwischen 15 und 21 für drei Spielzeiten in demselben Verband registriert war. Ein Verein darf unter lokal ausgebildeten Spielern der Liste A höchstens vier Akteure führen, die vom Verband ausgebildet wurden.

Und was hat es mit Liste B auf sich?

Ein Spieler darf auf der Liste B geführt werden, wenn er am oder nach dem 1. Januar 1996 geboren wurde und zwischen seinem 15. Geburtstag und dem  Zeitpunkt seiner Registrierung bei der UEFA während zwei aufeinander folgenden Jahren für den betreffenden Verein spielberechtigt war (16-jährige Spieler können auf Liste B eingetragen werden, wenn sie in den beiden vorangegangenen Jahren ununterbrochen für den Verein spielberechtigt waren). Klubs dürfen während einer Saison eine unbegrenzte Zahl von Spielern auf der Liste B eintragen. Die Liste muss am Tag vor einem Spiel bis spätestens 24.00 Uhr (MEZ) eintreffen.

Das Finale der neuen Saison steigt in Kiew
Das Finale der neuen Saison steigt in Kiew©Getty Images

Können Vereine während der Saison ihre Kader ändern?

Das ist möglich ... wenn man die Gruppenphase übersteht. Vor dem Achtelfinale können Vereine bis Mitternacht am 1. Februar maximal drei neue Spieler registrieren. Mehr als 25 Spieler dürfen auf der Liste A aber nicht stehen.

Gibt es Einschränkungen?

Spieler dürfen bereits in der Qualifikation zur UEFA Champions League oder UEFA Europa League eingesetzt worden sein, aber nur einer der drei neuen Spieler darf in der Gruppenphase der UEFA Europa League gespielt haben. Spieler dürfen ab der Gruppenphase nicht für zwei Champions-League-Teilnehmer spielen.

Ist das alles?

Nein. Wenn einem Verein aufgrund einer langfristigen Verletzung oder Erkrankung (mehr als 30 Tage) nicht mindestens zwei Torhüter seiner Liste A zu Verfügung stehen, darf der Verein den ausgefallenen Torhüter vorübergehend ersetzen.

*Bitte beachten: Es handelt sich hierbei um vereinfachte Erklärungen des Regelwerks. In voller Länge finden Sie das Reglement hier (Kader: Artikel 43).

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