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Neues Vorgehen bei Gehirnerschütterungen

Medizinisches

Bei seinem Treffen in Nyon hat das UEFA-Exekutivkomitee ein neues Vorgehen bei Gehirnerschütterungen beschlossen, das mit sofortiger Wirkung bei allen UEFA-Wettbewerben in Kraft tritt.

Christoph Kramer erlitt im FIFA-WM-Finale gegen Argentinien eine schwere Gehirnerschütterung
Christoph Kramer erlitt im FIFA-WM-Finale gegen Argentinien eine schwere Gehirnerschütterung ©Getty Images

Bei seinem Treffen in Nyon hat das UEFA-Exekutivkomitee ein neues Vorgehen bei Gehirnerschütterungen beschlossen, das mit sofortiger Wirkung bei allen UEFA-Wettbewerben in Kraft tritt.

Im Fall einer vermuteten Gehirnerschütterung unterbricht der Schiedsrichter das Spiel bis zu drei Minuten und lässt den verletzten Spieler vom Mannschaftsarzt untersuchen. Nur wenn der Teamarzt dem Schiedsrichter ausdrücklich signalisiert, dass alles in Ordnung ist, darf der Spieler weiter mitspielen.

Das Exekutivkomitee beschloss, folgende Vorgehensweise so bald wie möglich in das UEFA-Regelwerk zu integrieren:

"Besteht der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und lässt den verletzten Spieler vom Mannschaftsarzt untersuchen. Grundsätzlich sollte die Untersuchung nicht länger als drei Minuten dauern, es sei denn, ein ernsthafter Vorfall erfordere es, den Spieler auf dem Spielfeld zu behandeln oder für einen sofortigen Transport ins Krankenhaus ruhig zu stellen (z. B. Wirbelsäulenverletzung).

Ein Spieler, der eine Kopfverletzung erleidet, die auf eine mögliche Gehirnerschütterung hin untersucht werden muss, darf erst weiterspielen, wenn der Mannschaftsarzt dem Schiedsrichter ausdrücklich bestätigt hat, dass der Spieler dazu in der Lage ist."

UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino erläuterte diesen Beschluss. "Wir müssen die Gesundheit der Spieler über alles andere stellen", sagte er. "Das Exekutivkomitee hat damit auf einen Bericht der Medizinischen Kommission reagiert und beschlossen, dass der Schiedsrichter im Fall einer vermuteten Gehirnerschütterung die Partie für drei Minuten unterbricht und den Mannschaftsarzt auf den Platz ruft, damit dieser die Möglichkeit hat, den Spieler genau zu untersuchen und festzustellen, ob er fit genug ist weiterzuspielen oder nicht."

Er fügte an: "Am Ende liegt es in der Verantwortung des Mannschaftsarztes, und nur des Mannschaftsarztes, zu entscheiden, ob ein Spieler wieder auf den Rasen zurück darf oder ob er ausgewechselt werden muss. Es ist unglaublich wichtig, die Gesundheit der Spieler zu schützen, deshalb greift diese neue Regel mit sofortiger Wirkung in all unseren Wettbewerben."

Dr. Michel D'Hooghe, der Vorsitzende der Medizinischen Kommission der UEFA, begrüßte diese Entscheidung: "Die Einführung dieser Richtlinien für Gehirnerschütterungen ist ein weiterer Schritt im dauerhaften Bemühen der UEFA, den bestmöglichen Schutz für die Gesundheit der Spieler während der Spiele zu gewährleisten. Ich bin sehr froh, dass diese Initiative vom Exekutivkomitee abgesegnet wurde und nun bei allen UEFA-Spielen zur Standardpraxis gehören wird."

Ein weitere positive Rückmeldung auf die neuen Vorgaben kam von Pierluigi Collina, dem Schiedsrichterchef der UEFA. "Ich freue mich, dass das neue Vorgehen bei Gehirnerschütterungen in dieser Woche umgesetzt wird, nur weniger Tage nach dem Beschluss des UEFA-Exekutivkomitees", sagte er. "Meiner Meinung nach bekommen die Schiedsrichter dadurch einen klaren Überblick darüber, wer die endgültige Entscheidung trifft, ob ein Spieler weitermachen kann oder ausgewechselt werden muss - das ist der Teamarzt und niemand anderes. Ich hoffe, dass dies zu einer verbesserten Gesundheit und Sicherheit der Spieler führen wird."