Spielabbruch wegen Rassismus möglich
Donnerstag, 2. Juli 2009
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Das Exekutivkomitee der UEFA hat Richtlinien beschlossen, nach denen Schiedsrichter auf ernsthafte rassistische Zwischenfälle in Stadien sogar mit Spielabbruch reagieren können.
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Das Exekutivkomitee der UEFA hat Richtlinien beschlossen, nach denen Schiedsrichter auf ernsthafte rassistische Zwischenfälle in Stadien reagieren sollen.
Strenge Sanktionen
Nach der Entscheidung, die auf der zweitägigen Sitzung des Exekutivkomitees in Vilnius/Litauen, gefasst wurde, werden die Unparteiischen nun aufgefordert, bei derartigen Zwischenfällen von beträchtlichem Ausmaß und Intensität, vor allem Regel 5 der Fußballregeln anzuwenden. Zunächst wird das Spiel unterbrochen und Stadiondurchsagen werden gemacht. Sollten die rassistischen Äußerungen schließlich nicht aufhören, darf der Schiedsrichter das Spiel abbrechen.
Starkes Signal
"Dies sendet ein starkes Signal aus, und auch ein sehr praktisches Signal, dass bei UEFA-Spielen diese Richtlinien durchgesetzt werden", sagte UEFA-Generalsekretär David Taylor. Diese Richtlinien treten ab sofort in allen UEFA-Wettbewerben in Kraft.
"Null Toleranz"
"Unsere Politik hinsichtlich Rassismus kennt keine Toleranz", sagte UEFA-Präsident Michel Platini. "Es war notwendig, den Leuten auf dem Platz ein Mittel zu geben, etwas zu tun, und wir haben die Parameter und Verhaltensregeln festgelegt, wonach bei wichtigen Fällen rassistischen Verhaltens in einem Stadion ein Schiedsrichter das Spiel stoppen muss."
Offizielle Richtlinien
Diese Richtlinien beinhalten einen Dreistufenplan. Wenn ein Schiedsrichter schwerwiegende rassistische Vorfälle bemerkt oder vom Vierten Offiziellen darüber informiert wird, soll er zunächst Regel 5 der Fußballregeln anwenden und um eine Stadiondurchsage bitten, in der die Zuschauer aufgefordert werden, das rassistische Verhalten unverzüglich zu beenden. Wenn das Spiel dann wieder begonnen hat und das rassistische Verhalten immer noch anhält, erfolgt eine weitere Maßnahme. Die Begegnung wird beispielsweise für fünf bis zehn Minuten unterbrochen und die Mannschaften werden in die Kabine geschickt. Während dieser Zeit soll durch erneute Stadiondurchsagen die Situation beruhigt werden.
Letzte Maßnahme
Als dritten Schritt - sollten die Vorfälle nach Wiederaufnahme der Partie noch immer nicht beendet sei - bricht der Schiedsrichter als letztes Mittel definitiv das Spiel ab. Der UEFA-Delegierte assistiert dem Schiedsrichter - über den Vierten Offiziellen - hinsichtlich der Entscheidung, ob das rassistische Verhalten beendet wurde. Die Entscheidung, das Spiel abzubrechen, wird erst dann getroffen, wenn alle anderen Maßnahmen durchgeführt wurden und die Auswirkung auf die Sicherheit der Spieler und der Fans nach einem Spielabbruch eingeschätzt wurden. Die UEFA teilte mit, dass die kompletten und detaillierten Richtlinien in Kürze verfügbar sind.
Autoritätspersonen
Platini sagte: "Es gibt Autoritätspersonen [bei einem UEFA-Spiel] - solche wie der Schiedsrichter und der Spieldelegierte -, die sich beraten können, ehe entschieden wird, ob in Übereinstimmung mit der Verantwortung der Offiziellen für die Sicherheit das Spiel für fünf oder zehn Minuten unterbrochen wird. Von da an - wenn die Atmosphäre negativ bleibt - muss das Spiel beendet werden." Anschließend kommt der jeweilige Fall vor die Disziplinarkammer der UEFA.