Union des Associations Européennes de Football

Zurückbehaltung von Spielprämien für 23 Klubs wegen Verstößen gegen das finanzielle Fairplay

071 - Erste Maßnahmen der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs
Veröffentlicht: Dienstag, 11. September 2012, 10.45MEZ

Die Untersuchungskammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) unter dem Vorsitz des ehemaligen belgischen Premierministers Jean-Luc Dehaene gab heute bekannt, dass die Spielprämien für 23 Vereine, die an den UEFA-Klubwettbewerben 2012/13 teilnehmen, bis zum Abschluss weiterer Untersuchungen zurückbehalten werden. 

Die erste Maßnahme im Rahmen des finanziellen Fairplays, die im UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay (Ausgabe 2012) verankert ist, bestand darin, dass die an den UEFA-Klubwettbewerben 2012/13 teilnehmenden Klubs der UEFA bis zum 30. Juni 2012 Informationen zu etwaigen überfälligen Verbindlichkeiten zukommen lassen mussten. Nach ihrer letzten Sitzung im vergangenen August stellte die Untersuchungskammer der FKKK fest, dass in 23 Fällen überfällige Verbindlichkeiten gegenüber anderen Klubs und/oder Arbeitnehmern und/oder Sozialversicherungsinstitutionen bzw. Steuerbehörden in beträchtlicher Höhe bestanden.

Betroffen sind folgende 23 Vereine:

BIH   Borac Banja LukaMNE   Budućnost Podgorica
BIH   FK SarajevoMNE   Rudar Pjevlja
BIH   FK ŽeljezničarPOL   Ruch Chorzów
BUL   CSKA SofiaPOR  Sporting Lissabon
CRO  Hajduk SplitROU  Dinamo Bukarest
CRO  NK OsijekROU  Rapid Bukarest
ESP   Atlético MadridROU  FC Vaslui
ESP   FC MálagaRUS   Rubin Kasan
ISR   Maccabi NetanyaSRB   Partizan Belgrad
MKD  KF ShkëndijaSRB   FK Vojvodina
MLT  FC FlorianaTUR   Eskişehirspor
 TUR   Fenerbahçe Istanbul

Die Untersuchungskammer des FKKK wird ihre Untersuchungen fortführen und von diesen Klubs einen aktualisierten Bericht zum Stand der Dinge per 30. September betreffend ihre überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber anderen Klubs, Arbeitnehmern und Sozialversicherungsinstitutionen bzw. Steuerbehörden einfordern.

Die vorsorglichen Maßnahmen bleiben in Kraft, bis alle Verbindlichkeiten vollständig beglichen sind bzw. bis die rechtsprechende Kammer der FKKK einen endgültigen Entscheid getroffen hat.

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