Union des Associations Européennes de Football

TAS-Entscheid im Fall FC Sion zugunsten der UEFA

102 - Keine Wiedereingliederung des FC Sion in die UEFA Europa League 2011/12
Veröffentlicht: Donnerstag, 15. Dezember 2011, 17.10MEZ

Im Nachgang zur ausführlichen Anhörung vom 24. November 2011 hat das Schiedsgericht des Sports (TAS) am heutigen Donnerstag um 15.00 Uhr MEZ seine Entscheidung im Fall UEFA gegen FC Sion bekanntgegeben.

In dem Urteil heißt es: „Der Antrag [der UEFA], zu bestätigen, dass die OLA [Olympique des Alpes SA] kein Anrecht darauf hat, wieder in die UEFA Europa League 2011/12 eingegliedert zu werden, wird für zulässig erkannt; dem Antrag wird stattgegeben.“

Ferner wurde entschieden, dass „die vom Waadtländer Kantonsgericht (Zivilgericht) verhängten provisorischen Maßnahmen vom 5. Oktober 2011 aufzuheben sind“ und dass „die OLA angewiesen wird, der UEFA CHF 40 000 (vierzigtausend Schweizer Franken) als Beitrag zu deren Rechtskosten und anderen Auslagen im Zusammenhang mit diesem Schiedsgerichtsverfahren zu zahlen“.

Mit seiner Entscheidung bestätigt das TAS, dass die UEFA zu Recht die Bestimmungen der FIFA angewandt hat und dass die UEFA-Disziplinarinstanzen die vom FC Sion in der UEFA Europa League bestrittenen Begegnungen zu Recht als Forfait-Niederlage gewertet haben.

Das TAS hob ferner alle provisorischen Maßnahmen vom 5. Oktober 2011 auf, die das Waadtländer Kantonsgericht vorbehaltlich der Entscheidung in der Hauptsache verhängt hatte.

Die UEFA hatte diverse Szenarien für eine mögliche Wiedereingliederung des FC Sion in die UEFA Europa League 2011/12 vorbereitet; infolge der Entscheidung des TAS vom heutigen Tage wird es dazu jedoch nicht kommen.

Die Einhaltung der Regeln, die für alle an den europäischen Wettbewerben teilnehmenden Mannschaften gleichermaßen gelten, ist wesentlich für das Fairplay im Fußball. Um die Werte des Fußballs zu wahren, müssen die Regeln auf allen Ebenen – von Spielern, Klubs und Ligen – und in allen Wettbewerben beachtet werden.

Der vollständige Wortlaut des Urteils und die Medienmitteilung des TAS finden sich unter: http://www.tas-cas.org/news.

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