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Einführung: Disziplinarwesen

Die UEFA hat drei Organe zur Rechtspflege - die Kontroll- und Disziplinarkammer, den Berufungssenat und die Disziplinarinspektoren der UEFA. Die Disziplinarkammern der UEFA sind innerhalb der Organisation unabhängig voneinander. Deren Mitglieder sind an die Regularien und Vorschriften der UEFA gebunden.

Die Kontroll- und Disziplinarkammer beschäftigt sich mit Disziplinar-Verstößen (sowohl auf als auch außerhalb des Platzes) gegen UEFA-Statuten, Regularien und Entscheidungen, die nicht in den Bereich oder in die Kompetenz einer anderen Kommission fallen. Die Kontroll- und Disziplinarkammer entscheidet über die Einstellung von Verfahren; über Freisprüche; Verurteilungen; und die Ablehnung oder die Annahme von Protesten. Außerdem entscheidet sie darüber, ob Spieler eingesetzt werden dürfen und Verein zu UEFA-Wettbewerben zugelassen werden.

Der Berufungssenat kümmert sich um Einsprüche gegen Entscheidungen der Kontroll- und Disziplinarkammer. Außerdem bestätigt, korrigiert oder annulliert er angefochtene Urteile.

Die Rolle der Disziplinarinspektoren kann man mit der eines Generalstaatsanwalts vergleichen. Disziplinarinspektoren untersuchen Verstöße gegen die Statuten, Regularien und Entscheidungen der UEFA. Außerdem vertreten sie die UEFA in Disziplinarverfahren. Sie können zudem Berufung und Anschlussberufung einlegen. Die Disziplinarinspektoren werden vom Exekutivkomitee der UEFA ernannt.

Die Abteilung Governance und rechtliche Angelegenheiten der UEFA unter der Leitung von UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino ist zuständig für Disziplinarangelegenheiten.

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