Einführung: Klublizenzierung
Mit der Einführung des neuen UEFA-Klublizenzierungsprogramms zu Beginn der Saison 2004/05 hat die europäische Fußballfamilie neue Verantwortlichkeiten übernommen. Im Klubfußball ist es nicht immer leicht, weit in die Zukunft zu blicken, doch mit der Klublizenzierung wird sichergestellt, dass auch langfristige Ziele in Angriff genommen werden.
Das Klublizenzierungsprogramm der UEFA basiert auf einer Reihe von klar definierten Standards, die ein Verein erfüllen muss, will er an einem UEFA-Klubwettbewerb teilnehmen. Diese Mindestanforderungen betreffen unter anderem die Entwicklung des Jugendfußballs, die medizinische Versorgung, die Erfahrung der Vereinsangestellten, die Anforderungen an den Trainerstab, das Stadion und die Trainingsmöglichkeiten, rechtliche Aspekte, Überprüfung der finanziellen Situation, Begleichung von Verbindlichkeiten, weitere finanzielle Angaben und den finanziellen Rahmen. Insgesamt gibt es 34 spezifische Kriterien. Diese Mindestanforderungen tragen ihren Teil dazu bei, dass die Glaubwürdigkeit der Vereine verbessert wird. Außerdem erreichen die Klubs und nationalen Verbände dadurch eine bessere Transparenz und Vereinsführung.
Eine durch einen nationalen Verband ausgestellte Lizenz sorgt dafür, dass ein gewisses Niveau erreicht wird. Weitere unabhängige Prüfungen des Systems bei jedem nationalen Verband stärken das einzigartige europaweite System und tragen dazu bei, dass der europäische Fußball weiter an Glaubwürdigkeit gewinnt.
Die UEFA ist ermächtigt, die Lizenz nicht zu erteilen oder Klubs sogar ganz aus ihren Wettbewerben auszuschließen, wenn die Voraussetzungen des Lizenzierungssystems nicht erfüllt werden. Die UEFA glaubt, dass dieses System, das in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Verbänden entwickelt wurde, allen zugute kommt und langfristig für die Gesundheit des Fußballs sorgen wird.
Die flächendeckende Übernahme der Klublizenzierung, 2007/08 haben mehr als 90 Prozent aller Erstligavereine in Europa diese Lizenz beantragt, ist ein Beweis dafür, dass die Daseinsberechtigung des Klublizenzierungssystems auf jeden Fall gegeben ist.
Die UEFA-Abteilung für Landesverbände unter der Leitung von UEFA-Direktor Theodore Theodoridis ist zuständig für den Bereich Klublizenzierungsverfahren.
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