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Schutz junger Spieler

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Eine der größten Herausforderungen für den europäischen Fußball ist es, dass die reichsten Klubs seit dem Bosman-Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 1995 und dem rapiden Anstieg der TV-Einnahmen in der Lage sind, die besten Spieler zu "horten". Das macht es ihnen leichter, die nationalen und europäischen Wettbewerbe zu dominieren. 

Gleichzeitig sinkt dadurch der Anreiz für die Klubs, ihre eigenen Nachwuchsspieler aus der Region zu fördern und ihnen eine echte Chance zu geben. Dieser Trend wird durch die unzureichende finanzielle Kompensation für die Ausbildung junger Spieler verstärkt. Dadurch können es sich viele europäische Klubs erlauben, Nachwuchsspieler von anderen Vereinen ab dem Alter von 16 Jahren überall in der Europäischen Union zu "stehlen". 

Die Regeln der UEFA zielen darauf ab, dass junge Spieler aus der Region von den Profi-Klubs trainiert und ausgebildet werden. Damit sollen die europäischen Wettbewerbe offener und fairer gestaltet werden. Außerdem soll damit der Trend, Spieler zu "horten" gestoppt und versucht werden, eine "lokale" Identität zu den Klubs wieder herzustellen.

Regeln
• Von 2008/09 an müssen bei Klubs in der UEFA Champions League und der UEFA Europa League mindestens acht lokal ausgebildete Spieler im Kader stehen, der auf 25 Akteure begrenzt ist. Dies gilt auch für einige nationale Ligen in Europa.

• Die UEFA führte die Regel in drei Phasen ein:
Saison 2006/07: Minimum von vier lokal ausgebildeten Spielern in einem 25er Kader
Saison 2007/08: Minimum von sechs lokal ausgebildeten Spielern in einem 25er Kader
Saison 2008/09: Minimum von acht lokal ausgebildeten Spielern in einem 25er Kader

• Die Vereine sind nicht verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von lokal ausgebildeten Spielern auf dem Feld einzusetzen. Die Trainer werden bei ihrer Auswahl der Spiel-Aufstellungen nicht eingeschränkt.

• Die UEFA definiert "lokal ausgebildete" Spieler als Akteure, die - unabhängig von ihrer Nationalität - im Alter von 15 bis 21 Jahren mindestens drei Jahre bei ihrem Klub oder einem Verein desselben nationalen Verbandes ausgebildet wurden. Bis zur Hälfte der lokal ausgebildeten Spieler müssen aus dem betreffenden Klub selbst stammen. Die anderen müssen entweder ebenfalls aus dem Klub stammen oder aus einem Verein desselben Nationalverbandes.

• Da die EU (nach dem Bosman-Urteil) auch nationale Voraussetzungen als strikt illegal ansieht, gibt es auch innerhalb des UEFA-Reglements keinerlei solche Beschränkungen. Die Europäische Kommission erklärte die UEFA-Regel im Mai 2008 für legal. Im Jahr 2012 soll eine erneute Prüfung der Regel erfolgen. 

Beratung
Die UEFA hat ihre Vorschläge im Februar 2005 veröffentlicht und beim UEFA-Kongress in Tallin zwei Monate später die Unterstützung der Nationalverbände dafür erhalten. 

Auch die Fans gaben diesem Vorschlag einer Umfrage unter den uefa.com-Nutzern zufolge ihre Zustimmung – mehr als 80 Prozent wollten, dass die Klubs ihre lokale Identität behalten. 

Vor der Einführung der neuen Regeln organisierte die UEFA eine zweijährige Beratung mit Fans, Nationalverbänden, nationalen Ligen, Klubs, Spielervereinigungen und allen EU-Institutionen.

Parallel dazu gab die UEFA eine zweijährige Studie in Auftrag und belieferte die interessierten Abteilungen der Europäischen Kommission (Erziehung und Kultur, Arbeit und Soziales, Wettbewerb und Justiz) mit detaillierten Ergebnissen. 

Zusammenfassung
• Vereine, die am Europapokal teilnehmen, müssen in ihrem 25er Kader acht lokal ausgebildete Spieler aufweisen.

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