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Entscheidungen der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

FFP

Die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat bei ihrem Treffen in Nyon weitere Entscheidungen zu den Fällen von acht Klubs getroffen.

Die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs hat weitere Entscheidungen getroffen
Die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs hat weitere Entscheidungen getroffen ©UEFA.com

Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat bei ihrer Tagung im schweizerischen Nyon folgende Entscheidungen bezüglich der in der Pressemittteilung Nr. 90 vom 21. Dezember 2012 veröffentlichten Fälle getroffen.

Acht Vereine waren damals von der FKKK wegen beträchtlicher überfälliger Verbindlichkeiten mit Bewährungsstrafen unter Auflage der Erfüllung der Verbindlichkeiten bis 31. März 2013 belegt worden.

Nun kam die rechtsprechende Kammer zu folgendem, abschließendem Ergebnis: Der FC Rapid Bucureşti (ROU) und der FC Arsenal Kyiv (UKR) haben die von der FKKK gesetzten Konditionen nicht erfüllt. Alle in der Entscheidung festgelegten Sanktionen werden vollständig in Kraft gesetzt.

• Rapid Bucureşti wurde mit einer Geldstrafe von 100.000 Euro belegt und vom nächsten UEFA-Klubwettbewerb, für den sich der Klub in den nächsten drei Spielzeiten (d.h. 2013/14, 2014/15, 2015/16) qualifizieren würde, ausgeschlossen.

• Arsenal Kyiv wurde mit einer Geldstrafe von 75.000 Euro belegt.

Die rechtsprechende Kammer der FKKK erklärte ferner, dass die Vereine Málaga CF (ESP), HNK Hajduk Split (CRO), NK Osijek (CRO), FC Dinamo Bucureşti (ROU), FK Partizan (SRB) und FK Vojvodina (SRB) sämtliche Auflagen der FKKK erfüllt haben und dass die auf Bewährung ausgesetzten Strafen folglich nicht vollstreckt werden.