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Finanzielles Fairplay

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Das UEFA-Exekutivkomitee hat im September 2009 einstimmig ein Konzept für finanzielles Fairplay gebilligt. Dieses Konzept zum Wohle des Fußballs wurde von der gesamten Fußballfamilie unterstützt und enthält folgende Zielvorgaben:

• Herstellung von mehr Disziplin und Rationalität im Finanzwesen des Klubfußballs;
• Reduzierung des Drucks von Gehältern und Transfersummen sowie Begrenzung der inflationären Auswirkungen;
• Ermutigung der Klubs, gemäß ihrer Einkünfte zu wirtschaften;
• Empfehlung von langfristigen Investitionen in den Jugendbereich und die Infrastruktur;
• Bewahrung der langfristigen Funktionsfähigkeit des europäischen Klubfußballs;
• Sicherstellung der rechtzeitigen Begleichung von Verbindlichkeiten durch die Klubs.

Diese verabschiedeten Ziele geben den Standpunkt wider, dass die UEFA die Pflicht hat, das gesamte Umfeld des europäischen Klubfußballs im Auge zu behalten. Dabei geht es besonders um die inflationären Auswirkungen der Spielergehälter und Transfersummen.

In den vergangenen Spielzeiten haben viele Klubs wiederholt hohe finanzielle Verluste beklagt. Die allgemeine wirtschaftliche Situation hat schwierige Marktbedingungen für Vereine in Europa geschaffen. Dies kann zu negativen Auswirkungen bei der Generierung von Einnahmen führen und sorgt für zusätzliche Herausforderungen für die Klubs bezüglich der Verfügbarkeit von Finanzmitteln. Viele Klubs hatten Liquiditätsengpässe, die zum Beispiel zu verspäteten Zahlungen an andere Klubs, Beschäftigte oder Sozial- und Steuerbehörden führten.

Auf Bitten von und in Absprache mit der Fußballfamilie hat die UEFA deshalb beschlossen, vernünftige und durchführbare Maßnahmen einzuführen, um diese Ziele zu erreichen. Darin eingeschlossen ist auch die Verpflichtung der Klubs, über einen bestimmten Zeitraum hinweg einen ausgeglichenen Haushalt vorzuweisen oder wieder in die Gewinnzone zu kommen. Gemäß dieses Konzepts dürfen die Vereine nicht wiederholt mehr Geld ausgeben als sie einnehmen. Die Vereine werden dazu verpflichtet, ihren Pflichten in Sachen Transfers und Mitarbeiter-Bezahlung jederzeit nachzukommen. Klubs mit höherem Risiko, die bestimmte Indikatoren nicht erfüllen, werden zudem angewiesen, Budgest mit Details ihrer strategischen Pläne aufzustellen.

Zu den Maßnahmen des finanziellen Fairplay gehört auch eine mehrjährige Einschätzung der Situation, um sich einen langfristigeren Überblick über den gesamten Kontext des europäischen Klubfußballs verschaffen zu können. Sie werden über die Kriterien des derzeitigen UEFA-Klublizenzierungssystems hinausgehen, die hauptsächlich dazu dienen, die kurzfristige finanzielle Situation eines Klubs zu beurteilen.

Ein Klubfinanz-Kontrollausschuss wurde eingerichtet, um zu überwachen und sicherzustellen, dass die Vereine den Vorgaben des finanziellen Fairplays Folge leisten. Im Mai 2010 erließ das UEFA-Exekutivkomitee das Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay, das den Entscheidungsträgern im europäischen Fußball Unterstützung bieten soll. Die Maßnahmen zum finanziellen Fairplay werden innerhalb von drei Jahren eingeführt und treten mit dem 2012 und 2013 endenden Berichtszeitraum in Kraft. Zum ersten Mal gemäß der Regularien beurteilt werden die Geschäftsberichte der Saison 2013/14. Im Sommer 2011 überwacht der Klubfinanz-Kontrollausschuss zum ersten Mal alle Transfers und Ausgaben für Mitarbeiter.

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