Neue Anti-Doping-Regeln eingeführt
Montag, 7. Juni 2010
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Am 7. Juni tritt die Ausgabe 2010 des Anti-Doping-Reglements der UEFA in Kraft, die in der kommenden Saison in allen Klub- und Nationalteam-Wettbewerben der UEFA angewendet werden.
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Die Ausgabe 2010 des UEFA-Dopingreglements tritt heute in Kraft.
Das Reglement gilt für alle Nationalmannschafts- und Klubwettbewerbe der UEFA der Saison 2010/11. Gegenüber der Ausgabe 2009 gibt es einige kleine Änderungen.
Mitte Mai wurde ein Rundschreiben, in dem all diese Änderungen erklärt sind, an alle Mitgliedsverbände verschickt. Dem Rundschreiben lagen wie jedes Jahr seit 2005 Exemplare einer Broschüre bei, die die Spieler auf die Risiken und Gefahren von Doping hinweist. Die Broschüre befasst sich mit den wichtigsten Fakten in Sachen Doping, mit denen die Spieler vertraut sein sollten. Die Änderungen im Reglement und ihre Auswirkungen auf das Antidopingverfahren der UEFA sind unten zusammengefasst.
• Angaben zum Aufenthaltsort
Die Änderungen, die vorgenommen wurden, beziehen sich hauptsächlich auf das Programm für Tests ausserhalb von Wettbewerbsspielen. Dieses Programm besteht seit fünf Jahren und betrifft die 32 Klubs der UEFA Champions League (ab der Gruppenphase).
Die Zusammenarbeit mit den Klubs hat im Allgemeinen gut funktioniert, sowohl, was die Angaben zum Aufenthaltsort betrifft, als auch während der Dopingkontrollen. Im Vordergrund des Programms der UEFA werden weiterhin die Angaben zum Aufenthaltsort der Mannschaft stehen, was von der WADA genehmigt wurde. Allerdings wurden Änderungen am Reglement vorgenommen, die es dem UEFA-Antidoping-Ausschuss ab der kommenden Saison ermöglichen werden, wenn nötig auch individuelle Angaben zum Aufenthaltsort zu verlangen.
Dies wird in einigen wenigen Ausnahmefällen geschehen, wenn Klubs und/oder Spieler sich nicht an das Reglement halten. Ein Schreiben mit allen Einzelheiten, Anforderungen und Konsequenzen des Verfahrens wird den 32 betroffenen Klubs im August zugesandt.
• Dopingkontrollverfahren 2010
Das Volumen der bei einer Dopingkontrolle abzugebenden Probe beträgt nach wie vor 90 ml. Auch die Bestimmung betreffend das spezifische Gewicht der Proben (1,005 oder höher bei Messung mit einem Refraktometer bzw. 1,010 oder höher bei Messung mit Teststreifen) ist unverändert geblieben.
Allerdings rüstete die UEFA letzte Saison im Rahmen eines Tests einige Dopingkontrolleure (DKs) mit digitalen Refraktometern aus, um herauszufinden, wie das spezifische Gewicht der Proben am besten gemessen werden kann. Der Refraktometer ist genauer als Teststreifen und die Rückmeldungen der Spieler, Betreuer und DKs waren sehr positiv.
In Absprache mit der FIFA werden alle UEFA-DKs folglich zum Beginn der nächsten Spielzeit mit digitalen Refraktometern ausgerüstet.
Im Reglement 2010 wurde klargestellt, dass Klubs und Nationalverbände auch dann dafür verantwortlich sind, dass ihre Spieler sich unmittelbar nach dem Spiel in der Dopingkontrollstation melden, wenn Begleitpersonen anwesend sind.
• Verfahren betreffend die Medizinische Ausnahmegenehmigung (MAG) und die Anwendungserklärung 2010
Im Januar wurden an der Dopingliste 2010 der WADA einige wichtige Änderungen vorgenommen, die sich auf das Verfahren betreffend die Medizinische Ausnahmegenehmigung auswirken. Diese Änderungen wurden damals auf UEFA.com aufgezeigt.
Seit dem 1. Januar 2010 müssen Spieler mit Asthma, die therapeutische Mengen von Salbutamol oder Salmeterol inhalieren müssen, keine MAG mehr beantragen. Bei Dopingkontrollen muss die Verwendung dieser Medikamente allerdings auf der Medikationserklärung (Formular D3) angegeben werden.
Die UEFA empfiehlt, dass die Verwendung wie auch bei anderen Substanzen, für die eine Anwendungserklärung und keine MAG erforderlich ist (z.B. nichtsystemische Anwendung von Glukokortikosteroiden), mittels des entsprechenden Formulars zum Zeitpunkt der Verabreichung und nicht erst bei einer möglichen Dopingkontrolle deklariert wird. Diese Empfehlung soll Spieler vor fälschlicherweise positiven Testergebnissen schützen.
Spieler mit Asthma, die mit Terbutalin oder Formoterol durch Inhalation behandelt werden müssen, müssen weiterhin vor Beginn der Behandlung eine MAG beantragen. Dem Antrag muss ein komplettes medizinisches Dossier, wie im Dokument "Asthma - Mindestanforderungen" beschrieben, beiliegen.
Betreffend Blutplättchenpräparate wie Thrombozytenkonzentrat (Platelet-Rich Plasma; PRP, auch bekannt als "Blood Spinning") sind nur intramuskuläre Injektionen verboten; für sie muss vor der Anwendung eine MAG eingeholt werden. Andere Applikationsformen sind bei einer Dopingkontrolle auf der Medikationserklärung (Formular D3) anzugeben.