PAOK-Einspruch abgewiesen
Montag, 29. Oktober 2012
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Die Berufungskammer der UEFA hat den Einspruch von PAOK gegen das Urteil der Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA nach den Vorfällen im August gegen den SK Rapid Wien abgewiesen.
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Die Berufungskammer der UEFA hat sich heute mit dem Einspruch von PAOK FC gegen die Entscheidungen der Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA vom 27. August beschäftigt, die sich auf die Vorfälle im Hinspiel der Play-offs zur UEFA Europa League gegen den SK Rapid Wien vier Tage zuvor bezogen.
Die Berufungskammer hat beschlossen, den Einspruch von PAOK abzuweisen. Damit werden die Entscheidungen der Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA bestätigt. PAOK ist verurteilt worden, die nächsten drei UEFA-Wettbewerbsspiele zu Hause vor verschlossenen Türen zu spielen, also ohne Zuschauer. Der Verein wurde außerdem mit einer Geldstrafe von 150 000 Euro belegt.
Zusätzlich wurde der griechische Verein vom nächsten Wettbewerb, für den er sich in den kommenden fünf Jahren qualifiziert, ausgeschlossen. Dieser Ausschluss wurde über einen Zeitraum von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt.
PAOK wurde fehlerhaftes Verhalten der Fans (Zuschauerausschreitungen, Platzsturm, Anzünden und Werfen von Feuerwerkskörpern und Wurfgeschossen) sowie unzureichende Organisation vorgeworfen. Sie hatten das Spiel 2:1 gewonnen, verloren aber das Rückspiel 0:3 und waren damit ausgeschieden.