
Der UEFA-Berufungssenat hat einem Einspruch des Russischen Fußballverbands (RFS) gegen die Strafe wegen des Fehlverhaltens seiner Fans während einer Partie der UEFA EURO 2012 teilweise stattgegeben.
Die ursprüngliche Entscheidung der UEFA-Kontroll- und Disziplinarkammer vom 13. Juni besagte, dass dem RFS für die Qualifikation zur UEFA EURO 2016 sechs Punkte abgezogen werden - eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde und bis zum Ende der Play-offs laufen sollte. Außerdem bekam der Verband eine Geldstrafe in Höhe von 120.000 Euro aufgebrummt.
Nachdem sich der UEFA-Berufungssenat mit dem Einspruch befasst hatte, muss sich der RFS jetzt keine Sorgen mehr darüber machen, dass ihm Punkte abgezogen werden könnten. Stattdessen wurde entschieden, dass die ersten drei Heimspiele in der Qualifikation zur UEFA EURO 2016 hinter verschlossenen Türen ausgetragen werden sollen. Diese Disziplinarmaßnahme wird bis zum Ende der Qualifikation zur Bewährung ausgesetzt. Die Geldstrafe in Höhe von 120.000 Euro bleibt bestehen.
Das Fehlverhalten der Fans (Zuschauerausschreitungen) bezieht sich auf Russlands Partie in Gruppe A der UEFA EURO 2012 am 8. Juni gegen die Tschechische Republik in Wroclaw (Polen), als Feuerwerkskörper angezündet und abgefeuert sowie verbotene Transparente gezeigt wurden.
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