
Das Schweizerische Bundesgericht hat in einem Urteil vom 16. Juli 2012, das der UEFA heute zuging, entschieden, den Einspruch des FC Sion/Olympique des Alpes gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes (TAS) vom 31. Januar 2012 als nicht zulässig abzuweisen.
Der TAS bestätigte in seinem Urteil den Ausschluss des FC Sion/Olympique des Alpes von der UEFA Europa League 2011/12 aufgrund von Sanktionen, die die UEFA-Disziplinarkammer ausgesprochen hatte, nachdem der Schweizer Klub in zwei Spielen gegen Celtic FC Spieler ohne Spielberechtigung eingesetzt hatte.
Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass der FC Sion/OLA kein aktuelles, legitimes Interesse hat, gegen das CAS-Urteil in Berufung zu gehen, deshalb wurde der Einspruch als unzulässig zurückgewiesen. Außerdem wurden die Kosten des Verfahrens dem FC Sion/OLA auferlegt, da der Einspruch unbegründet gewesen sei.
Durch dieses Urteil sind die disziplinarischen Sanktionen, die die UEFA-Disziplinarkammern gegen den FC Sion/OLA verhängt haben und die am 31. Januar 2012 vom TAS bestätigt wurden, endgültig.
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