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Bundesgericht weist Einspruch des FC Sion ab

Veröffentlicht: Montag, 23. Juli 2012, 16.36MEZ
Das Schweizerische Bundesgericht hat den Einspruch vom FC Sion/Olympique des Alpes gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshof vom 31. Januar 2012 als nicht zulässig abgewiesen.
Bundesgericht weist Einspruch des FC Sion ab
Die Sanktionen, die die UEFA-Disziplinarkammern gegen den FC Sion/OLA verhängt haben, sind endgültig ©UEFA.com
 
Veröffentlicht: Montag, 23. Juli 2012, 16.36MEZ

Bundesgericht weist Einspruch des FC Sion ab

Das Schweizerische Bundesgericht hat den Einspruch vom FC Sion/Olympique des Alpes gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshof vom 31. Januar 2012 als nicht zulässig abgewiesen.

Das Schweizerische Bundesgericht hat in einem Urteil vom 16. Juli 2012, das der UEFA heute zuging, entschieden, den Einspruch des FC Sion/Olympique des Alpes gegen ein Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes (TAS) vom 31. Januar 2012 als nicht zulässig abzuweisen.

Der TAS bestätigte in seinem Urteil den Ausschluss des FC Sion/Olympique des Alpes von der UEFA Europa League 2011/12 aufgrund von Sanktionen, die die UEFA-Disziplinarkammer ausgesprochen hatte, nachdem der Schweizer Klub in zwei Spielen gegen Celtic FC Spieler ohne Spielberechtigung eingesetzt hatte.

Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass der FC Sion/OLA kein aktuelles, legitimes Interesse hat, gegen das CAS-Urteil in Berufung zu gehen, deshalb wurde der Einspruch als unzulässig zurückgewiesen. Außerdem wurden die Kosten des Verfahrens dem FC Sion/OLA auferlegt, da der Einspruch unbegründet gewesen sei.

Durch dieses Urteil sind die disziplinarischen Sanktionen, die die UEFA-Disziplinarkammern gegen den FC Sion/OLA verhängt haben und die am 31. Januar 2012 vom TAS bestätigt wurden, endgültig.

Letzte Aktualisierung: 25.07.12 14.04MEZ

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