
Die Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA hat den italienischen Nationalspieler Antonio Cassano für ein diskriminierendes Pressestatement (Art. 11bis der Disziplinar-Regularien) während der UEFA EURO 2012 mit einer Geldstrafe von 15.000 Euro belegt.
Ein Einspruch gegen diese Entscheidung muss innerhalb von drei Tagen nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung eingereicht werden.
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