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UEFA-Statement zu Bursaspor

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat am 22. Juni 2012 entschieden, dass der türkische Klub Bursaspor an der UEFA Europa League 2012/13 teilnehmen darf.

Bursaspor darf nach einem Urteil des CAS an der UEFA Europa League 2012/13 teilnehmen
Bursaspor darf nach einem Urteil des CAS an der UEFA Europa League 2012/13 teilnehmen ©UEFA.com

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat am 22. Juni 2012 entschieden, dass der türkische Klub Bursaspor an der UEFA Europa League 2012/13 teilnehmen darf. Ursprünglich war der Klub vom UEFA-Berufungssenat am 30. Mai 2012 für ein Jahr vom Europapokal ausgeschlossen und zudem zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 000 Euro verurteilt worden. Grund dafür waren nicht geleistete Transferzahlungen aus dem Jahr 2007.

Am 8. Juni 2012 hatte Busaspor beim CAS dagegen Einspruch eingereicht. Gestern entschied der CAS, dass Bursaspor für einen UEFA-Klubwettbewerb gesperrt wird, für den er sich in den nächsten vier Jahren qualifiziert, die Sperre wird allerdings für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Klub eine Strafe von 250 000 Euro bezahlen.

Die UEFA hat das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) hinsichtlich dieses Falles zur Kenntnis genommen und wird die Autorität und Entscheidung dieser ultimativen Sportgerichtsbarkeit akzeptieren. Nichtsdestotrotz möchte die UEFA ihre Überraschung und ihre Enttäuschung darüber zum Ausdruck bringen.

Die UEFA wird die Begründung des Urteils nach schriftlichem Eingang mit großer Sorgfalt prüfen. Die UEFA bekräftigt ihren Willen, auch weiterhin nach gründlicher Prüfung ihre Regeln der Klublizenzierung und des finanziellen Fairplay streng und fair durchzusetzen.

Die UEFA ist der festen Überzeugung, dass es unerlässlich ist, dass die Klubs ihre Schulden bei anderen Fußballvereinen begleichen, und wird weiterhin mit großer Wachsamkeit sicherstellen, dass dies in Übereinstimmung mit den Regularien der UEFA-Klublizenzierung sowie des finanziellen Fairplay geschieht. Diese grundlegenden Prinzipien des guten Umgangs sollten durch die künftige Rechtssprechung des CAS weiterhin strikt unterstützt und nicht unterminiert werden.

Die Regeln des CAS beeinflussen in keinster Weise die Einführung der finanziellen Fairplay-Regeln der UEFA, die der europäische Fußballdachverband auch weiterhin ausgewogen und universell für alle durchsetzen wird.

Die UEFA möchte betonen, dass die Regeln für die Klublizenzierung und das finanzielle Fairplay von der gesamten europäischen Fußballgemeinde unterstützt wurden, und dass die Einhaltung dieser Regeln von lebenswichtigem Interesse für Klubs und Spieler ist und gleichzeitig die künftige Nachhaltigkeit des Fußballs in Europa schützt.