Die offizielle Website des europäischen Fußballs
Zugängliche Version
 
Weitere Resultate
suche

Die offizielle Website des europäischen Fußballs

UEFA-Organe für Verwaltung und Justiz

UEFA-Organe für Verwaltung und Justiz
Die Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA ©uefa.com 1998-2012. All rights reserved.
 

Die drei UEFA-Organe für Verwaltung und Justiz sind: 
1. die Kontroll- und Disziplinarkammer 
2. der Berufungssenat
3. der Disziplinarinspektor

Die Mitglieder der Organe für Verwaltung und Justiz gehören nicht zwingend dem Exekutivkomitee oder einem anderen Komitee der UEFA an.

Die Vorsitzenden und Mitglieder der Organe für Verwaltung und Justiz werden (aus Kandidaten, die von den Mitgliedsverbänden vorgeschlagen werden) vom Exekutivkomitee für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt.

Die Rechtssprechung und Beratungen der Organe für Verwaltung und Justiz richten sich nach den Disziplinar-Regularien.

Kontroll- und Disziplinarkammer
Die Kontroll- und Disziplinarkammer besteht aus einem Vorsitzenden und neun weiteren Mitgliedern, die aus ihrem Kreis drei Vize-Vorsitzende wählen. Generell gilt, dass die Kontroll- und Disziplinarkammer ihre Entscheidungen in Anwesenheit aller Mitglieder trifft. Beschlussfähig ist das Gremium jedoch schon bei drei Mitgliedern. Ausnahmen sind in den UEFA-Disziplinar-Regularien vermerkt. So kann in besonderen Fällen die Entscheidung auch nur von einem Richter getroffen werden.

Berufungssenat
Der Berufungssenat besteht aus einem Vorsitzenden, zwei Vize-Vorsitzenden und neun weiteren Mitgliedern. Beschlussfähig ist das Gremium bei drei Mitgliedern. Ausnahmen sind in den UEFA-Disziplinar-Regularien vermerkt. Diese bemächtigen den Vorsitzenden oder einen der beiden Vize-Vorsitzenden, allein eine Entscheidung bei Berufungen zu treffen, die offensichtlich unzulässig, begründet oder unbegründet sind. Der Berufungssenat besitzt die Kompetenz, Berufungen gegen Entscheidungen der Kontroll- und Disziplinarkammer gemäß der Disziplinar-Regularien zu verhandeln.

Disziplinarinspektor
Der Disziplinarinspektor - ernannt vom Exekutivkomitee - vertritt die UEFA in Disziplinarverfahren der UEFA. Er kann Disziplinarverfahren eröffnen, Berufungen und Anschlussrechtsmittel einlegen sowie beauftragt werden, Ermittlungen aufzunehmen.

Letzte Aktualisierung: 03.02.12 3.02MEZ
  • © 1998-2012 UEFA. Alle Rechte vorbehalten.
  • Der Begriff UEFA, das UEFA-Logo und alle Marken von UEFA-Wettbewerben sind geschützte Marken und/oder von der UEFA urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Sie dürfen nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden. Mit der Verwendung von UEFA.com erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzpolitik für die Website einverstanden.