Die UEFA kann einer Persönlichkeit, die sich um den europäischen Fussball besonders verdient gemacht hat, auf Antrag des Exekutivkomitees die Ehrenpräsidentschaft oder die Ehrenmitgliedschaft verleihen.
Ehrenpräsidenten können in beratender Funktion am UEFA-Kongress und den Sitzungen des Exekutivkomitees teilnehmen. Stimmberechtigt sind sie jedoch nicht. Ehrenmitglieder können in beratender Funktion am Kongress teilnehmen, sind dort aber ebenfalls nicht stimmberechtigt.
UEFA-Ehrenpräsident
Lennart Johansson (Schweden)
UEFA-Ehrenmitglieder
Gerhard Aigner (Deutschland)
Hans Bangerter (Schweiz)
Egidius Braun (Deutschland)
Des Casey (Republik Irland)
Jean Fournet-Fayard (Frankreich)
Wjatscheslaw Koloskow (Russland)
Gerhard Mayer-Vorfelder (Deutschland)
Antonio Matarrese (Italien)
Joseph Mifsud (Malta)
Per Ravn Omdal (Norwegen)
Giangiorgio Spiess (Schweiz)
Geoffrey Thompson (England)
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