Die UEFA kann auf Vorschlag des UEFA-Exekutivkomitees einer Person, die sich um den europäischen Fußball besondere Dienste erworben hat, den Status eines Ehrenpräsidenten oder eines Ehrenmitglieds verleihen.
Ehrenpräsidenten können in beratender Funktion am UEFA-Kongress und den Treffen des Exekutivkomitees teilnehmen. Stimmberechtigt sind sie jedoch nicht. Ehrenmitglieder können in beratender Funktion am Kongress teilnehmen, sind dort aber ebenfalls nicht stimmberechtigt.
UEFA-Ehrenpräsident
Lennart Johansson (Schweden)
UEFA-Ehrenmitglieder
Gerhard Aigner (Deutschland)
Hans Bangerter (Schweiz)
Egidius Braun (Deutschland)
Des Casey (Republik Irland)
Jean Fournet-Fayard (Frankreich)
Vyacheslav Koloskov (Russland)
Gerhard Mayer-Vorfelder (Deutschland)
Antonio Matarrese (Italien)
Joseph Mifsud (Malta)
Per Ravn Omdal (Norwegen)
Giangiorgio Spiess (Schweiz)
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