Der UEFA-Generalsekretär wird auf Vorschlag des UEFA-Präsidenten vom UEFA-Exekutivkomitee ernannt und ist von der UEFA angestellt. Er ist für die Organisation, Verwaltung und Führung der Verwaltung verantwortlich, die ihren Sitz im schweizerischen Nyon hat.
Der Generalsekretär hat folgende Aufgaben:
1. Die Vertretung der UEFA, soweit sie ihm durch den UEFA-Präsidenten übertragen ist;
2. die Ernennung und Abberufung der UEFA-Direktoren nach Rücksprache mit dem Präsidenten;
3. Die Anstellung und Entlassung von Mitarbeitern der Verwaltung;
4. Die Unterbreitung eines jährlichen Geschäftsplanes;
5. Die Erstellung eines schriftlichen Berichtes zur Vorlage beim
ordentlichen Kongress der UEFA;
6. Die Erstellung eines Voranschlages über Einnahmen und Ausgaben;
7. Die Auslösung von Ausgaben im Rahmen des Budgets.
Der Generalsekretär kann seine Aufgaben an den stellvertretenden Generalsekretär und/oder an die UEFA-Direktoren übertragen. Der Generalsekretär und der stellvertretende Generalsekretär wohnen den Sitzungen des UEFA-Kongresses, der Konferenzen, des Exekutivkomitees und seiner Ausschüsse sowie der Kommissionen bei und beteiligen sich beratend an den Diskussionen. Der Generalsekretär kann sich durch den stellvertretenden Generalsekretär vertreten lassen.
Zusätzlich zu ihren statutarischen Aufgaben erfüllen der Generalsekretär und die UEFA-Verwaltung die in den verschiedenen vom Exekutivkomitee genehmigten Reglementen festgelegten Aufgaben. Der Generalsekretär erstattet dem Exekutivkomitee und dem UEFA-Präsidenten regelmäßig direkt Bericht. Der Generalsekretär legt die Organisationsstruktur der UEFA-Verwaltung in einem besonderen durch das Exekutivkomitee zu genehmigenden Reglement fest.
Im Oktober 2009 wurde Gianni Infantino zum UEFA-Generalsekretär ernannt.
©UEFA.com 1998-2012. All rights reserved.

Nationalität: Italienisch/Schweizerisch
Geboren: 23. März 1970
Aktueller UEFA-Posten: Generalsekretär
• Vor seiner Tätigkeit bei der UEFA arbeitete der Rechtsanwalt Gianni Infantino als Generalsekretär des Internationalen Zentrums für Sportstudien (CIES) an der Universität von Neuchâtel. Dort war er als Berater für eine Vielzahl von Fußballgremien tätig, unter anderem für die italienische, die spanische und die schweizerische Fußballliga.
• Infantino arbeitet seit August 2000 bei der UEFA und befasst sich seitdem mit kommerziellen, professionellen und juristischen Angelegenheiten rund um den europäischen Fußball. Im Januar 2004 wurde er zum Direktor der UEFA-Abteilung für Rechtsfragen und Klublizenzierung, darauffolgend zum Interims-Generaldirektor der UEFA, dann zum Stellvertretenden Generalsekretär und im Oktober 2009 letztendlich zum Generalsekretär ernannt.
• Er ist ein vielsprachiger, verheirateter Vater von vier Kindern und ein äußerst qualifizierter Rechtsanwalt mit dem Motto: "Fußball bedeutet Passion, Fußball bedeutet Emotion, Fußball bedeutet Toleranz, Fußball bedeutet Respekt, Fußball ist einfach zauberhaft!"
Bisherige UEFA-Posten
Stellvertretender Generalsekretär und Direktor der UEFA-Abteilung für Rechtsfragen und Klublizenzierung 2007-2009
Interims-Generaldirektor der UEFA 2007 (Februar bis Mai)
Direktor der UEFA-Abteilung für Rechtsfragen und Klublizenzierung 2004-2007
©UEFA.com 1998-2012. All rights reserved.