Der UEFA-Generalsekretär wird auf Vorschlag des UEFA-Präsidenten vom UEFA-Exekutivkomitee ernannt und ist von der UEFA angestellt. Er ist für die Organisation, Verwaltung und Führung der UEFA-Administration verantwortlich, die ihren Sitz im schweizerischen Nyon hat.
Der Generalsekretär hat folgende Aufgaben:
1. Vertretung der UEFA, soweit sie ihm durch den UEFA-Präsidenten übertragen ist;
2. Ernennung und Abberufung der UEFA-Direktoren nach Rücksprache mit dem Präsidenten;
3. Anstellung und Entlassung von Mitarbeitern der Administration;
4. Unterbreitung eines jährlichen Geschäftsplanes;
5. Erstellung eines schriftlichen Berichtes zu Händen des ordentlichen UEFA-Kongresses;
6. Erstellung eines Voranschlages über Einnahmen und Ausgaben;
7. Auslösung von Ausgaben im Rahmen des Budgets.
Der Generalsekretär kann seine Aufgaben an den stellvertretenden Generalsekretär und/oder an die UEFA-Direktoren übertragen. Der Generalsekretär und der stellvertretende Generalsekretär wohnen den Sitzungen des UEFA-Kongresses, des Exekutivkomitees und seiner Ausschüsse sowie der Kommissionen bei und beteiligen sich beratend an den Diskussionen. Der Generalsekretär kann sich durch den stellvertretenden Generalsekretär vertreten lassen.
Zusätzlich zu ihren statutarischen Aufgaben erfüllen der Generalsekretär und die UEFA-Administration die in den verschiedenen vom Exekutivkomitee genehmigten Reglementen festgelegten Aufgaben. Der Generalsekretär erstattet dem Exekutivkomitee und dem UEFA-Präsidenten regelmäßig direkt Bericht. Er legt auch die Organisationsstruktur der UEFA-Administration in einem durch das Exekutivkomitee zu genehmigenden Reglement fest.
Im Oktober 2009 wurde Gianni Infantino zum UEFA-Generalsekretär ernannt.
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Nationalität: Italienisch/Schweizerisch
Geboren: 23. März 1970
Aktuelles UEFA-Amt: Generalsekretär
• Vor seiner Tätigkeit bei der UEFA arbeitete der Rechtsanwalt Gianni Infantino als Generalsekretär des Internationalen Zentrums für Sportstudien (CIES) an der Universität von Neuenburg. Zuvor war er als Berater für eine Vielzahl von Fußballorganisationen tätig gewesen, unter anderem die italienische, spanische und Schweizer Fußballliga.
• Infantino stieß im August 2000 zur UEFA und befasste sich mit kommerziellen, rechtlichen und Profifußballangelegenheiten. Im Januar 2004 wurde er zum Direktor der UEFA-Division Rechtsdienst und Klublizenzierung, danach zum Interims-Generaldirektor der UEFA, dann zum stellvertretenden Generalsekretär und im Oktober 2009 schließlich zum Generalsekretär ernannt.
• Der vielsprachige, verheiratete Vater von vier Kindern und fachkundige Rechtsanwalt hat einmal gesagt: „Fußball bedeutet Leidenschaft, Fußball bedeutet Emotionen, Fußball bedeutet Toleranz, Fußball bedeutet Respekt, Fußball ist einfach zauberhaft!“
Bisherige UEFA-Ämter
Stellvertretender Generalsekretär und Direktor der UEFA-Division Rechtsdienst und Klublizenzierung 2007-2009
Interims-Generaldirektor der UEFA 2007 (Februar bis Mai)
Direktor der UEFA-Division Rechtsdienst und Klublizenzierung 2004-2007
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