UEFA.com funktioniert besser bei anderen Browsern
Um das bestmögliche Erlebnis zu haben, empfehlen wir, Chrome, Firefox oder Microsoft Edge zu verwenden.

UEFA EURO 2020 in 12 Städten

Das UEFA-Exekutivkomitee hat die wichtigsten Grundsätze für die "EURO für Europa" beschlossen, demnach soll die Endrunde 2020 in 12 Städten auf dem ganzen Kontinent stattfinden.

UEFA EURO 2020 in 12 Städten
UEFA EURO 2020 in 12 Städten ©UEFA.com

Gemäß der heutigen Entscheidung des UEFA-Exekutivkomitees bei dessen erster Sitzung des Jahres im Haus des Europäischen Fußballs in Nyon, Schweiz, wird die UEFA EURO 2020 in 12 europäischen Städten stattfinden.

Unter dem Vorsitz von UEFA-Präsident Michel Platini genehmigte die UEFA-Exekutive die wichtigsten organisatorischen und sportlichen Grundsätze für die "EURO für Europa", wie folgt:

• Die Spiele werden auf 13 verschiedene Pakete verteilt, darunter 12 Standardpakete mit je drei Gruppenspielen und einer Achtel- oder Viertelfinalbegegnung sowie ein Paket mit den Halbfinalspielen und dem Finale.
• Pro Land wird es nur einen Austragungsort geben, d.h. alle Spiele eines Pakets werden im selben Stadion stattfinden. Demnach werden auch beide Halbfinalbegegnungen und das Endspiel in ein- und demselben Stadion ausgetragen.
• Jeder Nationalverband kann maximal zwei Bewerbungen einreichen – eine für ein Standardpaket und eine für das Halbfinal- und Endspielpaket. Dabei kann ein Verband beide Bewerbungen mit derselben Stadt einreichen oder zwei verschiedene Städte vorschlagen.

Geplante Stadion-Neubauten sind im Bewerbungsverfahren zulässig, doch müssen die Bauarbeiten spätestens 2016 beginnen; andernfalls könnten die Spiele nachträglich an eine andere Stadt vergeben werden.

Die erforderlichen Netto-Mindestkapazitäten lauten:

• 70 000 für Halbfinalspiele/Endspiel;
• 60 000 für Viertelfinalspiele;
• 50 000 für Achtelfinal- und Gruppenspiele;
• Es werden bis zu zwei Ausnahmen gewährt für Stadien mit einer Netto-Mindestkapazität von 30 000 Plätzen für Gruppen-/Achtelfinalspiele.

Alle Mannschaften bestreiten den Qualifikationswettbewerb, d.h. die Teams der 12 Austragungsländer sind nicht automatisch für die Endrunde qualifiziert.

In allen sechs Endrundengruppen können maximal zwei Ausrichterverbände vertreten sein, und jeder qualifizierte Ausrichter darf in der Gruppenphase zwei Heimspiele bestreiten. In der K.-o.-Phase gibt es keine Heimspiel-Garantie mehr.

Die Endrundengruppen werden weiterhin auf der Grundlage eines Setzsystems ausgelost. Allerdings wird bei der Einteilung der Ausrichterteams in die Gruppen den Reisedistanzen so weit wie möglich Rechnung getragen (z.B. sollen die Flüge zwischen den Austragungsstädten wenn möglich nicht länger als zwei Stunden dauern, um mitreisenden Fans entgegenzukommen).

Die teilnehmenden Teams werden in der Wahl ihres Mannschaftsquartiers frei sein, d.h. es wird keine Verpflichtung geben, in einem der Ausrichterländer zu bleiben.

Das UEFA-Exekutivkomitee genehmigte folgenden Zeitrahmen für das Bewerbungsverfahren:

• 28. März 2013: Genehmigung der Bewerbungsanforderungen und des Bewerbungsreglements
• April 2013: Veröffentlichung der Bewerbungsanforderungen und Beginn des Bewerbungsverfahrens
• September 2013: Formelle Bestätigung der Bewerbung durch die Kandidaten
• April/Mai 2014: Einreichung der Bewerbungsunterlagen und Beginn der Evaluationsphase
• September 2014: Wahl der Austragungsstädte durch das UEFA-Exekutivkomitee

Eine Videoaufzeichnung der Pressekonferenz des UEFA-Exekutivkomitees wird ab 20.00 Uhr MEZ über den Eurovision World Feed verfügbar sein.

Für dich ausgewählt