Stellungnahme der UEFA zum Fall FC Sion/Olympique des Alpes
Dienstag, 11. Oktober 2011
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Nach einer Sondersitzung, um den Fall FC Sion/OLA gegen die UEFA zu besprechen, hat das UEFA-Exekutivkomitee beschlossen, das Urteil des Schiedsgerichts des Sports in der Sache abzuwarten.
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Das UEFA-Exekutivkomitee hat gestern in einer außerordentlichen Sitzung die Konsequenzen der vom Waadtländer Kantonsgericht im Fall FC Sion/OLA gegen die UEFA angeordneten provisorischen Maßnahmen besprochen.
UEFA-Präsident Michel Platini und UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino nahmen nicht an der Sitzung teil, ebenso wie Peter Gilliéron, Exekutivkomiteemitglied und Präsident des Schweizerischen Fußballverbands.
Das UEFA-Exekutivkomitee erklärte einstimmig, dass ihm die statutarische Befugnis dazu fehle, den FC Sion/die OLA wieder in die UEFA Europa League zu integrieren, und dass eine solche Entscheidung ausschließlich Sache der UEFA-Disziplinarinstanzen sei, die gemäß UEFA-Statuten unabhängig von jeglicher Einflussnahme sowohl seitens der UEFA-Administration als auch seitens des UEFA-Exekutivkomitees seien.
Da die UEFA-Disziplinarinstanzen bereits zwei Entscheidungen in diesem Fall gefällt haben, hat das UEFA-Exekutivkomitee einstimmig beschlossen, das bevorstehende Urteil des Schiedsgerichts des Sports (TAS) in der Sache abzuwarten.
Die UEFA weist ausdrücklich darauf hin, dass sie selbstverständlich das Gesetz achtet und dass auf der anderen Seite die im Sport gängigen Disziplinarstrukturen im Schweizer Recht anerkannt sind. Darunter fällt auch die Zuständigkeit des TAS in Lausanne, dessen Unabhängigkeit vom Schweizerischen Bundesgericht anerkannt wurde. In diesem spezifischen Fall ist die UEFA aus statutarischen Gründen nicht in der Lage, die vom zivilen Gericht angeordneten superprovisorischen und provisorischen Maßnahmen buchstabengetreu umzusetzen.
Die UEFA hält fest, dass auch das Waadtländer Kantonsgericht das TAS als das in einem solchen Fall in der Sache zuständige Organ anerkennt, und dass das TAS dem FC Sion/der OLA eine Frist von 60 Tagen eingeräumt hat, um Klage einzureichen und einen entsprechenden Schiedsspruch zu erwirken.
Im Bestreben, diese Angelegenheit im Interesse des gesamten Wettbewerbs zu einem raschen Ende zu bringen, hat die UEFA daher am 26. September beim TAS beantragt, dass dieses im Schnellverfahren einen Schiedsspruch in der Sache fällt. Die UEFA hofft sehr, dass nun auch der FC Sion/die OLA die notwendigen Schritte unternehmen wird, um einen baldigen Schiedsspruch des TAS zu erwirken. Täte er/sie dies, wäre das TAS durchaus in der Lage, rechtzeitig einen Schiedsspruch zu fällen, was es allen Beteiligten ermöglichen würde, die sportlichen Bestimmungen und die zivilen Gesetze einzuhalten. Sollte das TAS in der Sache entscheiden, den FC Sion/die OLA wieder in den Wettbewerb zu integrieren, würde die UEFA selbstverständlich getreu ihren Statuten diesem Schiedsspruch umgehend Folge leisten.
Die Statuten von FIFA und UEFA wie auch die Spielregeln sind öffentlich zugänglich und allen Beteiligten bekannt. Auch das Reglement der UEFA Europa League wird frühzeitig vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbs genehmigt und veröffentlicht. Jeder Klub, der an der UEFA Europa League teilnimmt, verpflichtet sich schriftlich zur Einhaltung dieses Reglements, in dessen Bestimmungen die Zuständigkeiten der verschiedenen Disziplinarinstanzen bei Streitsachen klar festgehalten und geregelt sind. Tausende von Klubs haben diese Bestimmungen bereits akzeptiert und sich auch daran gehalten.
Auch der FC Sion/die OLA hat sich mit diesen Bestimmungen einverstanden erklärt, die vorsehen, dass das TAS für Streitsachen im Zusammenhang mit der UEFA Europa League das alleinige und letztinstanzliche Schiedsgericht ist. Im Gegensatz zur Schweizer Ziviljustiz kann das TAS auch von allen Gegnern des FC Sion/der OLA in der UEFA Europa League angerufen werden. Damit wird die Gleichbehandlung sämtlicher Klubs in Bezug auf die Einhaltung der Regeln auf und neben dem Spielfeld gewährleistet.
Dieses Gleichheitsprinzip ist für den Sport von zentraler Bedeutung und wird von der Sportfamilie und von sämtlichen Wettbewerbsteilnehmern einhellig unterstützt. Die UEFA hat ferner die Aufforderung der FIFA an die Nationalverbände, die FIFA-Reglemente durchzusetzen, zur Kenntnis genommen und wartet nun die weitere Entwicklung ab.
Die UEFA betont, dass ein Schiedsspruch des TAS in der Sache die beste Lösung zur Wahrung der Integrität der UEFA Europa League und für ihre Teilnehmer ist.
Hierbei handelt es sich um einen allen Teilnehmern offen stehenden Rechtsweg, der eine unparteiische Anwendung der Regeln auf alle Teilnehmer sicherstellt und letztlich einem Sieg, der unter Einhaltung dieser Regeln auf dem Spielfeld erzielt wurde, seinen wahren Wert beimisst.