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Kommissionen und Ausschüsse

Kommissionen und Ausschüsse
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Kommissionen
19 Kommissionen sind in die Strategiearbeit der UEFA eingebunden und decken damit das breite Spektrum des europäischen Fußballs ab.

Die Kommissionen debattieren über sehr unterschiedliche Themen: von medizinischen Angelegenheiten und dem Status der Spieler bis hin zum Schiedsrichterwesen; von den Finanzen über die UEFA-Wettbewerbe bis hin zur Übermittlung von Vorschlägen, Anträgen und Empfehlungen an das UEFA-Exekutivkomitee, das manche Themenbereiche aus seinem Zuständigkeitsbereich an eine Kommission delegieren kann.

UEFA-Kommissionen und -Expertenausschüsse haben eine beratende Funktion. Es sei denn, diese oder andere Verordnungen übertragen ihnen nach Zustimmung des Exekutivkomitees Entscheidungsbefugnisse.  

Zusammensetzung, Vertretung und Vorsitz
Sofern in den folgenden Bestimmungen nichts anderes festgelegt ist, setzen sich die UEFA-Kommissionen zusammen aus:
1. einem Vorsitzenden (in der Regel ein Mitglied des Exekutivkomitees), der die Kommission repräsentiert, Termine für Sitzungen festlegt und verantwortlich ist für die korrekte Bearbeitung ihrer Aufgaben sowie für die Berichterstattung über die Arbeit der Kommission an das UEFA-Exekutivkomitee.
2. einem stellvertretenden Vorsitzenden (in der Regel ebenfalls ein Mitglied des Exekutivkomitees);
3. einem Ersten, Zweiten und Dritten Vizevorsitzenden (in der Regel Präsidenten der UEFA-Mitgliedsverbände);
4. der Anzahl ordentlicher Mitglieder, die für das reibungslose Funktionieren der jeweiligen Kommission als notwendig erachtet wird.

Bei Bedarf kann das Exekutivkomitee für eine Kommission zusätzliche Mitglieder berufen. Ein UEFA-Mitgliedsverband kann in einer Kommission nicht durch mehrere Mitglieder vertreten sein (von dieser Regel ausgenommen sind zusätzlich berufene Mitglieder und die Mitglieder der Kommission für Klubwettbewerbe). Jeder UEFA-Mitgliedsverband hat mindestens zwei Vertreter auf alle UEFA-Kommissionen verteilt.

In Abwesenheit des Vorsitzenden oder falls dieser an einer Sitzung oder einem Teil einer Sitzung aufgrund eines Interessenkonflikts nicht teilnahmeberechtigt ist, wird er vom stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Kann der stellvertretende Vorsitzende den Vorsitzenden aus einem dieser Gründe nicht vertreten, übernimmt der ranghöchste verfügbare Vize-Vorsitzende die Vertretung.

Expertenausschüsse
Die Expertenausschüsse setzten sich aus einem Vorsitzenden, einem Vize-Vorsitzenden und der Anzahl ordentlicher Mitglieder zusammen, die für das reibungslose Funktionieren der jeweiligen Kommission als notwendig erachtet wird.

Die Mitglieder eines Expertenausschusses müssen folgende Kriterien erfüllen:
a) unter 70 Jahre alt sein;
b) über besonderes Wissen und große Erfahrung auf dem betreffenden Gebiet verfügen;
c) über Kenntnisse einer der offiziellen UEFA-Sprachen (in Wort und Schrift) verfügen.

Zusammensetzung, Vertretung und Vorsitz
Der Vorsitzende und der Vize-Vorsitzende eines jeden Expertenausschusses werden vom Exekutivkomitee bestimmt. In Abwesenheit des Vorsitzenden oder falls dieser an einer Sitzung oder einem Teil einer Sitzung aufgrund eines Interessenkonflikts nicht teilnahmeberechtigt ist, wird er vom Vize-Vorsitzenden vertreten. Kann der Vize-Vorsitzende den Vorsitzenden aus einem dieser Gründe nicht vertreten, ernennen die anwesenden Mitglieder zu Beginn der Sitzung einen vorübergehenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende berichtet dem Vorsitzenden des (der) Kommission(en), die der Expertenausschuss unterstützt, regelmäßig über die Arbeit seines Ausschusses. 

Letzte Aktualisierung: 11.04.12 11.03MEZ
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