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Kommissionen und Ausschüsse

Kommissionen und Ausschüsse
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Kommissionen
19 Kommissionen sind in die Strategiearbeit der UEFA eingebunden und decken damit das breite Spektrum des europäischen Fußballs ab.

Die Kommissionen debattieren über sehr unterschiedliche Themen: von medizinischen Angelegenheiten und Spielertransfers bis hin zum Schiedsrichterwesen; von den Finanzen über die UEFA-Wettbewerbe bis hin zur Übermittlung von Anträgen und Empfehlungen an das UEFA-Exekutivkomitee, das bestimmte seiner Pflichten auch an Kommissionen delegieren kann.

UEFA-Kommissionen und -Expertenausschüsse haben eine beratende Funktion, es sei denn, das Exekutivkomitee überträgt ihnen Entscheidungsbefugnisse. Mitglieder der Kommissionen und Expertenausschüsse werden für die Dauer von vier Jahren ernannt.

Zusammensetzung, Vertretung und Vorsitz
Sofern in den folgenden Bestimmungen nichts anderes festgelegt ist, setzen sich die UEFA-Kommissionen zusammen aus:
1. einem Vorsitzenden (in der Regel ein Mitglied des Exekutivkomitees), der die Kommission vertritt, Sitzungstermine festlegt und verantwortlich ist für die korrekte Ausführung ihrer Aufgaben sowie für die Berichterstattung über die Arbeit der Kommission an das UEFA-Exekutivkomitee;
2. einem stellvertretenden Vorsitzenden (in der Regel ebenfalls ein Mitglied des Exekutivkomitees);
3. einem Ersten, Zweiten und Dritten Vizevorsitzenden (in der Regel Präsidenten der UEFA-Mitgliedsverbände);
4. der Anzahl ordentlicher Mitglieder, die für das problemlose Funktionieren der jeweiligen Kommission als notwendig erachtet wird.

Bei Bedarf kann das Exekutivkomitee für eine Kommission zusätzliche Mitglieder beiziehen. Ein UEFA-Mitgliedsverband kann in einer Kommission nicht durch mehrere Mitglieder vertreten sein (von dieser Regel ausgenommen sind beigezogene Mitglieder und die Mitglieder der Kommission für Klubwettbewerbe). Jeder UEFA-Mitgliedsverband verfügt insgesamt über mindestens zwei Vertreter in UEFA-Kommissionen.

In Abwesenheit des Vorsitzenden oder falls dieser an einer Sitzung oder einem Teil einer Sitzung aufgrund eines Interessenkonflikts nicht teilnahmeberechtigt ist, wird er vom stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Kann der stellvertretende Vorsitzende den Vorsitzenden aus einem dieser Gründe nicht vertreten, übernimmt der ranghöchste verfügbare Vizevorsitzende die Vertretung.

Expertenausschüsse
Die Expertenausschüsse setzen sich aus einem Vorsitzenden, einem Vizevorsitzenden und der Anzahl ordentlicher Mitglieder zusammen, die für das problemlose Funktionieren des jeweiligen Ausschusses als notwendig erachtet wird.

Die Mitglieder der Expertenausschüsse müssen folgende Kriterien erfüllen:
a) jünger als 70 Jahre sein;
b) Erfahrung und Fachwissen im betreffenden Bereich mitbringen;
c) eine der offiziellen UEFA-Sprachen beherrschen (mündlich und schriftlich).

Zusammensetzung, Vertretung und Vorsitz
Der Vorsitzende und der Vizevorsitzende jedes Expertenausschusses werden vom Exekutivkomitee bestimmt. In Abwesenheit des Vorsitzenden oder falls dieser an einer Sitzung oder einem Teil einer Sitzung aufgrund eines Interessenkonflikts nicht teilnahmeberechtigt ist, wird er vom Vizevorsitzenden vertreten. Kann der Vizevorsitzende den Vorsitzenden aus einem dieser Gründe nicht vertreten, ernennen die anwesenden Mitglieder zu Beginn der Sitzung einen vorübergehenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende berichtet dem/den Vorsitzenden der Kommission(en), die der Ausschuss unterstützt, regelmäßig über die Arbeit seines Ausschusses. 

 
Letzte Aktualisierung: 09.11.12 15.46MEZ
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