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TAS legt Verhandlungstermin in Sachen FC Sion fest

Die UEFA und der FC Sion wurden vom Schiedsgericht des Sports in Lausanne darüber informiert, dass der 24. November als Verhandlungstermin festgelegt wurde, unter Vorbehalt der Verfügbarkeit beider Parteien.

Der Verhandlungstermin im Fall FC Sion steht fest
Der Verhandlungstermin im Fall FC Sion steht fest ©Sportsfile

Die UEFA und der FC Sion wurden gestern Abend vom Schiedsgericht des Sports (TAS) in Lausanne über die nächsten Schritte informiert, die im Streitfall zwischen den beiden Parteien zu einer Entscheidung führen sollen.

Die UEFA hatte am 26. September beantragt, dass das TAS im Schnellverfahren einen Schiedsspruch in der Sache fällt.

Nachdem es den Antrag des FC Sion auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt hatte, legte das TAS mehrere Daten fest, bis zu denen die Parteien jeweils Berufungsklage, Argumentation bzw. Berufungsantwort einreichen können und legte unter Vorbehalt der Verfügbarkeit beider Parteien den 24. November als Verhandlungsdatum fest.

Die UEFA hat stets die Notwendigkeit einer schnellen Entscheidung in der Sache betont und bestätigt somit von ihrer Seite die Einhaltung sämtlicher vom TAS festgelegten Fristen.

Dies bedeutet unter anderem, dass für den Fall, dass alle Parteien die vom TAS gesetzten Fristen einhalten und das TAS am 24. November zugunsten des FC Sion entscheiden sollte, die von der UEFA erarbeiteten Szenarien für die Reintegration des FC Sion in die UEFA Europa League problemlos umsetzbar wären und darüber hinaus den von allen teilnehmenden Klubs akzeptierten Regeln des Wettbewerbs vollkommen entsprechen würden.