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NFSBiH-Suspendierung aufgehoben

Die UEFA

Die Suspendierung des Fußballverbands von Bosnien und Herzegowina ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden, sodass der normale Spielbetrieb auf internationaler Ebene wieder stattfinden kann.

Die Bedingungen für die Aufhebung des Suspendierung sind nun gegeben
Die Bedingungen für die Aufhebung des Suspendierung sind nun gegeben ©Sportsfile

Die Suspendierung des Fußballverbands von Bosnien und Herzegowina (NFSBiH) ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden.

Nach der Bestätigung des NFSBiH-Generalsekretärs, dass die neuen NFSBiH-Statuten von der Generalversammlung bei ihrem Treffen am 26. Mai in Sarajewo ordnungsgemäß verabschiedet wurden und sie nun in Übereinstimmung mit den Anforderungen der FIFA und der UEFA stehen, sind die Bedingungen für die Aufhebung der Suspendierung des Verbandes gegeben.

In Anwendung der geltenden UEFA-Statuten forderte UEFA-Präsident Michel Platini die UEFA-Notfallkommission auf, die Suspendierung aufzuheben. Nach ihrem Treffen am 28. Mai in London entschied die Kommission, die Suspendierung des NFSBiH mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Nach der UEFA-Notfallkommission bestätigte auch das FIFA-Exekutivkomitee bei seiner heutigen Sitzung in Zürich, die NFSBiH-Suspendierung aufzuheben.

Daraus folgt, dass ab sofort der NFSBiH wieder Freundschafts- und Pflichtspiele auf Nationalmannschafts- und Vereinsniveau durchführen und auch NFSBiH-Offizielle oder -Repräsentanten wieder an jedem UEFA-Spiel oder -Ereignis teilnehmen können.

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