TAS bestätigt Beşiktaş-Urteil
Dienstag, 10. Juli 2012
Artikel-Zusammenfassung
Das Schiedsgericht des Sports hat einen Einspruch des türkischen Klubs Beşiktaş JK gegen eine Entscheidung des UEFA-Berufungssenats vom 30. Mai 2012 abgewiesen.
Top-Medien-Inhalte des Artikels
![Der TAS hat ein Urteil des UEFA-Berufungssenats bestätigt Der TAS hat ein Urteil des UEFA-Berufungssenats bestätigt](https://editorial.uefa.com/resources/0253-0f880eb48a1d-6a8e41b41213-1000/format/wide1/_hindi_kayo_nagiisa_pilipinas_will_be_the_message_displayed_on_the_banners_this_week.jpeg?imwidth=158)
Artikel-Aufbau
Das Schiedsgericht des Sports (TAS) hat einen Einspruch des türkischen Klubs Beşiktaş JK gegen eine Entscheidung des UEFA-Berufungssenats vom 30. Mai 2012 abgewiesen.
Der TAS bestätigte die Sanktionen, die vom UEFA-Berufungssenat verhängt wurden. Damit ist Beşiktaş JK zu den nächsten beiden UEFA-Klubwettbewerben, für die sich der Klub innerhalb der nächsten fünf Jahre qualifiziert, nicht zugelassen; der Ausschluss vom zweiten Wettbewerb ist für einen Dauer von fünf Jahren auf Bewährung ausgesetzt; Besiktas JK muss zudem eine Geldstrafe in Höhe von 200 000 Euro zahlen, 100 000 davon sind ebenfalls für fünf Jahre auf Bewährung ausgesetzt.