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IFAB-Treffen in Zürich

Schiedsrichterwesen

Das International Football Association Board (IFAB), die Regelhüter des Fußballs, hat eine Änderung hinsichtlich der Ausrüstung der Spieler beschlossen.

FIFA-Zentrale in Zürich
FIFA-Zentrale in Zürich ©UEFA.com

Bei der 128. Jahresversammlung des International Football Association Board (IFAB) in Zürich haben die Regelhüter des Fußballs eine Änderung der Regelauslegung bezüglich der Ausrüstung von Spielern beschlossen.

Der IFAB, der aus dem Weltfußballverband FIFA sowie den vier britischen Nationalverbänden – England, Nordirland, Schottland und Wales – besteht, hat die Regel 4 verändert: Gemäß der neuen Vorschriften sind männliche und weibliche Spieler jetzt berechtigt, während eines Spiels Kopfbedeckungen zu tragen.

"Nach einer zweijährigen Testphase stimmte der IFAB in der Bewertung überein, dass es keinen Grund für einen Verbot des Tragens von Kopfbedeckungen gebe, sofern deren Ausführung dem neuen Wortlaut von Regel 4 entspricht", hieß es in einer Mitteilung der FIFA.

Die Regel 4 stellt nun auch klar, "dass weder auf den vorgeschriebenen Ausrüstungsteilen noch auf der Unterwäsche Slogans, Botschaften oder Bilder jeder Art zulässig sind", so die FIFA weiter. "Bisher gab es unterschiedliche Vorschriften darüber, was ein Spieler oder eine Spielerin auf den vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen zeigen konnte und was auf der Unterwäsche zulässig war. Der IFAB beschloss daher die Klarstellung, die für eine einheitliche Auslegung sorgt und zudem einfacher geregelt werden kann."

Keine endgültige Entscheidung gibt es hinsichtlich des Vorschlages, keine Rote Karte mehr für Vergehen innerhalb des Strafraums und einer gleichzeitigen Verhinderung einer klaren Torchance zu zeigen. Bezüglich der sogenannten "Dreifachbestrafung" erklärte die FIFA: "Es wurde entschieden, dass sich die Beratungsgremien mit der Angelegenheit befassen sollen, um zu analysieren, wie Regel 12 weiter verdeutlicht werden kann."

Bezüglich der Einführung einer Strafbank im Hobby- und Jugendfußball "beschloss der IFAB, die Experimente unter Führung des IFAB fortzusetzen und die weitere Beratschlagung an die Beratungsgremien zu verweisen."

Weiterhin auf der Tagesordnung stand die mögliche Nutzung von Videowiederholungen für Schiedsrichter. "Der IFAB bleibt bei seiner Auffassung, dass technologische Hilfsmittel nur für die Torlinie zulässig sein sollen, wo es sich um eine klare Ja/Nein-Entscheidung handelt. Es wurden Befürchtungen geäußert, Videowiederholungen könnten den Spielfluss stören oder die Anzahl der Unterbrechungen erhöhen."

Ebenfalls will sich der IFAB weiteren Diskussionen hinsichtlich "fliegender Auswechslungen" widmen, die zu mehr Flexibilität im Amateur- und Hobbyfußball führen könnten. Auch der Einsatz elektronischer Systeme zur Leistungskontrolle und von Trackingsystemen, wie der Nutzung von Chips in der Ausrüstung der Spieler, soll von den Beratungsgremien weiter unter die Lupe genommen werden. 

Außerdem gibt es Pläne, die Struktur und das Format der Fußball-Spielregeln anzupassen. So könnte in Zukunft ein Glossar hinzukommen, welches "bei der Verdeutlichung der Wortwahl in den Regeln" helfen soll. Hierfür wird der IFAB eine Arbeitsgemeinschaft für die Revision einsetzen.

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