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Finanzkontrollkammer gibt Urteile bekannt

FFP

Die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat heute Urteile in den Fällen der Klubs FC Dnipro (UKR), İnter Bakı (AZE) und Târgu Mureş (ROU) veröffentlicht.

Die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat Anordnungen in drei Fällen bekannt gegeben
Die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat Anordnungen in drei Fällen bekannt gegeben ©UEFA

Die rechtsprechende Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat heute Urteile in den Fällen der Klubs FC Dnipro (UKR), İnter Bakı (AZE) und Târgu Mureş (ROU) veröffentlicht.

Die Anordnungen beinhalten die folgenden Beschlüsse:

• FC Dnipro (UKR): Der ukrainische Klub wird von der nächsten Teilnahme an einem UEFA-Klubwettbewerb ausgeschlossen, für den sich der Verein in den nächsten drei Jahren qualifizieren würde (dies beinhaltet die Spielzeiten 2016/17, 2017/18 und 2018/19).

• İnter Bakı (AZE): Der Klub aus Aserbaidschan wird von der nächsten Teilnahme an einem UEFA-Klubwettbewerb ausgeschlossen, für den sich der Verein in den nächsten drei Jahren qualifizieren würde (dies beinhaltet die Spielzeiten 2016/17, 2017/18 und 2018/19).

• Târgu Mureş (ROU): Der Klub aus Rumänien wird von der nächsten Teilnahme an einem UEFA-Klubwettbewerb ausgeschlossen, für den sich der Verein in den nächsten drei Jahren qualifizieren würde (dies beinhaltet die Spielzeiten 2016/17, 2017/18 und 2018/19).

Die kompletten Anordnungen werden in der nächsten Woche auf UEFA.org publiziert.

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