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Zurückbehaltung von Spielprämien für fünf Vereine

FFP Medienmitteilungen

Die Spielprämien von fünf Vereinen sind aufgrund überfälliger Verbindlichkeiten zurückbehalten worden, und die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs eröffnet außerdem sieben Untersuchungen bezüglich möglicher Verstöße gegen die Break-even-Vorschrift.

Zurückbehaltung von Spielprämien für fünf Vereine
Zurückbehaltung von Spielprämien für fünf Vereine ©UEFA

047 - UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs eröffnet außerdem sieben Untersuchungen bezüglich möglicher Verstöße gegen die Break-even-Vorschrift

Die Untersuchungskammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat heute bekanntgegeben, dass die Spielprämien für fünf Vereine, die an den UEFA-Klubwettbewerben 2014/15 teilnehmen, als vorsorgliche Maßnahme bis zum Abschluss weiterer Untersuchungen zurückbehalten werden.

Die Spielprämien für die fünf Vereine Bursaspor, CFR Cluj, Astra Giurgiu (zuvor Astra Ploiești), Budućnost Podgorica und FK Ekranas wurden aufgrund überfälliger Verbindlichkeiten in beträchtlicher Höhe gegenüber anderen Klubs, Arbeitnehmern und/oder Sozialversicherungs- bzw. Steuerbehörden zurückbehalten.

Es handelt sich dabei um einen vorläufigen, nicht endgültigen Beschluss. Die vorsorglichen Maßnahmen bleiben bis Dezember 2014 in Kraft; bis dahin wird die Untersuchungskammer der FKKK die Bewertung der überfälligen Verbindlichkeiten per 30. September 2014 abschließen.

Darüber hinaus hat die FKKK formelle Ermittlungen gegen sieben Vereine (AS Monaco, AS Rom, Beşiktaş Istanbul, Inter Mailand, FK Krasnodar, FC Liverpool und Sporting Lissabon) eingeleitet, bei denen auf der Grundlage der 2012 und 2013 endenden Berichtsperioden beträchtliche Break-even-Defizite festgestellt wurden. Diese Vereine müssen im Oktober und November innerhalb der von der FKKK gesetzten Fristen zusätzliche Monitoring-Informationen nachreichen; danach folgen eine neue Mitteilung und gegebenenfalls vorsorgliche Maßnahmen.

Einschließlich der oben erwähnten Klubs sowie der neun Vereine, mit denen in der vergangenen Saison Vergleiche abgeschlossen wurden, werden in der laufenden Spielzeit insgesamt 115 Vereine überprüft und dazu aufgefordert, der FKKK zusätzliche Informationen zu unterbreiten; darunter fallen zum Beispiel Informationen zum 2014 endenden Finanzjahr und zur Situation bezüglich überfälliger Verbindlichkeiten per 30. September 2014.

Die Einführung des UEFA-Reglements zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay hat im Bereich der überfälligen Verbindlichkeiten bereits sehr positive Ergebnisse gezeitigt, sind diese doch von EUR 57 Mio. im Juni 2011 auf EUR 8 Mio. im Juni 2014 gesunken. Darüber hinaus sind die von den europäischen Erstligaklubs im Finanzjahr 2013 ausgewiesenen Gesamtverluste nach der im Jahr 2011 verzeichneten Rekordsumme von EUR 1,7 Mrd. auf EUR 800 Mio. zurückgegangen.

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