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Einigung bei Spielerlisten bestätigt

Die UEFA hat die Mindestanzahl von lokal ausgebildeten Spielern in der Liste A der Vereine, die in der nächsten Saison nur 21 oder 22 Spieler für UEFA-Vereinswettbewerbe melden dürfen, bestätigt.

Die Auflagen gegen die neun Vereine, welche gegen die Break-even-Vorschriften verstoßen haben, wurden konkretisiert
Die Auflagen gegen die neun Vereine, welche gegen die Break-even-Vorschriften verstoßen haben, wurden konkretisiert ©UEFA

Am Freitag, den 16. Mai wurden Vergleiche mit neun Vereinen erzielt, welche die Break-even-Vorschriften des finanziellen Fairplay (FFP) nicht eingehalten hatten. In Bezug auf die Auflagen hinsichtlich der Spieler, die für UEFA-Vereinswettbewerbe 2014/15 in der Liste A gemeldet werden müssen, hat der UEFA-Dringlichkeitsausschuss in seinem Treffen am Freitag, den 23. Mai bereits folgende Vorgaben beschlossen:

• Falls ein Verein maximal 21 Spieler auf der Liste A melden darf, müssen nur fünf anstatt von acht Plätzen für "lokal ausgebildete Spieler" reserviert sein, von denen vier "vom Verband ausgebildet" sein müssen.

• Falls ein Verein maximal 22 Spieler auf der Liste A melden darf, müssen nur sechs anstatt von acht Plätze für "lokal ausgebildete Spieler" reserviert sein, von denen vier "vom Verband ausgebildet" sein müssen.

Alle neun Vereine, welche die Vergleiche unterzeichnet haben, werden fortlaufend überwacht und die Nichteinhaltung von Auflagen der einzelnen Vergleiche wird gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs automatisch zu einer Überweisung des jeweiligen Falls an die rechtsprechende Kammer der FKKK führen.

Die UEFA kann außerdem bestätigen, dass gegen die Vergleiche weder von direkt betroffenen Parteien, noch von dem Vorsitzenden der FKKK Berufung eingelegt wurde.

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