UEFA begrüßt TAS-Entscheidung zu Samir Nasri
Freitag, 12. Januar 2018
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TAS hat die Berufung von Samir Nasri abgewiesen und dien Entscheidung der MAG-Kommission der UEFA bestätigt.
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Auf der Grundlage disziplinarrechtlicher Untersuchungen und auf Antrag eines ihrer Ethik- und Disziplinarinspektoren eröffnete die UEFA am 6. März 2017 ein Disziplinarverfahren gegen den Spieler Samir Nasri im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Verstoß gegen das UEFA-Dopingreglement. Im Rahmen dieses Disziplinarverfahrens wird insbesondere die mutmaßliche Verwendung einer verbotenen Methode gemäß Unterkapitel M2, Abs. 2 der WADA-Verbotsliste untersucht.
Am 21. Januar 2017 beantragte Samir Nasri bei der UEFA rückwirkend eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (MAG) für die Verwendung dieser Methode.
Dieser Antrag wurde von der MAG-Kommission der UEFA am 7. Februar 2017 abgelehnt. Samir Nasri legte beim Schiedsgericht des Sports (TAS) gegen diese Entscheidung Berufung ein.
Am 5. Mai 2017 behandelte die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer die von Samir Nasri beim TAS eingereichte Berufung und setzte das laufende Disziplinarverfahren gegen ihn aus, bis eine entsprechende TAS-Entscheidung vorliegt.
Am 15. Dezember 2017 wies das TAS die Berufung von Samir Nasri ab und bestätigte die Entscheidung der MAG-Kommission der UEFA, ihm keine MAG zu gewähren.
Folglich wird das von der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer eingeleitete Verfahren wieder aufgenommen.
Die UEFA gibt zum laufenden Verfahren keine weiteren Stellungnahmen ab.