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Verteilung von Geldstrafen der Saison 2016/17 an Vereine

FFP

Die UEFA hat alle Geldstrafen, die infolge von Verstößen gegen die Bestimmungen zum finanziellen Fairplay (FFP) verhängt wurden, an die teilnehmenden Vereine der UEFA Champions League (UCL) und der UEFA Europa League (UEL) 2016/17 verteilt.

UEFA-Fahnen am Sitz in Nyon.
UEFA-Fahnen am Sitz in Nyon. ©UEFA

Die UEFA hat alle Geldstrafen, die infolge von Verstößen gegen die Bestimmungen zum finanziellen Fairplay (FFP) verhängt wurden, an die teilnehmenden Vereine der UEFA Champions League (UCL) und der UEFA Europa League (UEL) 2016/17 verteilt.

Gemäß der Entscheidung des UEFA-Exekutivkomitees von September 2014 wurden 80 % der Summe, die aufgrund der Nichteinhaltung der FFP-Regeln zurückbehalten wurde, gleichmäßig an die Klubs verteilt, die sich für die Gruppenphasen der UEFA Champions League bzw. der UEFA Europa League qualifiziert haben, während 20 % der zurückbehaltenen Summe gleichmäßig an die Klubs verteilt wurden, die in den Qualifikationsphasen der UEFA Champions League und der UEFA Europa League ausgeschieden sind.

Vereine, die in der Saison 2016/17 noch nicht abgeschlossene Vergleiche hatten oder bei denen noch Disziplinarverfahren anhängig waren, hatten keinen Anspruch auf solche Beträge.

Für die Saison 2016/17 betrug die zurückbehaltene Gesamtsumme EUR 6 363 000. Diese wurde wie folgt verteilt:

• 80 % (EUR 5 090 400) für die Vereine der UCL/UEL-Gruppenphase (65) = rund EUR 78 300 pro Verein

• 20 % (EUR 1 272 600) für die Vereine der UCL/UEL-Qualifikationsphase (149) = rund EUR 8 540 pro Verein