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FKKK: Vergleich mit drei Klubs aufgehoben

FFP Klubfinanzkontrolle

Die Verfahren gegen Hull City, Panathinaikos und Sporting CP wurden beigelegt, allerdings wurde Galatasaray an die rechtsprechende Kammer der FKKK verwiesen. Eine Entscheidung wird im Februar erwartet.

Die Vergleiche mit drei Vereinen wurden abgewickelt
Die Vergleiche mit drei Vereinen wurden abgewickelt ©UEFA

Die Untersuchungskammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK), geleitet von Chefermittler Yves Leterme, hat Neuigkeiten zu den Fällen von Hull City (England), Panathinaikos (Griechenland) und Sporting CP (Portugal) bekanntgegeben. Alle drei Klubs hatten im letzten Jahr Vergleiche abgeschlossen. Es wurde festgestellt, dass alle drei Vereine im vollen Umfang die Vereinbarungen des Vergleichs eingehalten haben. Aus diesem Grund sind die Vergleiche damit abgewickelt.

Die Untersuchungskammer entschloss sich dazu, den Fall von Galatasaray (Türkei) an die rechtsprechende Kammer der FKKK zu verweisen. Die rechtsprechende Kammer muss nun entsprechende Maßnahmen einleiten, da der Klub die Break-even-Vorschriften im Beobachtungszeitraum während der Saison 2015/16 nicht eingehalten hat. Die rechtsprechende Kammer der FKKK wird eine Entscheidung treffen und diese bis Ende Februar mitteilen.

Die Untersuchungskammer der FKKK setzt derweil ihre Kontrolle jener Klubs, die ebenfalls Vergleiche unterzeichnet haben, fort. Insbesondere geht es dabei um die Einhaltung der Break-even-Vorschriften während der Saison 2015/16. Folgende Klubs sind betroffen: Hapoel Tel-Aviv (Israel), Ruch Chorzów (Polen), Rostov (Russland) und Kardemir Karabükspor (Türkei). Weitere Informationen bezüglich dieser Klubs werden im März bekannt gegeben.

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