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FKKK bestätigt Aufhebung von Sanktionen

Die Untersuchungskammer der Finanzkontrollkammer für Klubs hat bestätigt, dass eine Reihe an Sanktionen für Manchester City und Paris Saint-Germain aufgehoben wurden.

Statement der UEFA
Statement der UEFA ©UEFA.com

Die Untersuchungskammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (UK der FKKK) hat heute nach eingehenden Untersuchungen eine Reihe von Sanktionen für Manchester City und Paris Saint-Germain aufgehoben.

Im Detail bedeutet dies, dass beide Vereine ab dieser Saison von der Meldebeschränkung für neu transferierte Spieler für UEFA-Wettbewerbe, der Beschränkung der Anzahl der Spieler auf der Liste A und der Begrenzung des Personalaufwands befreit sind.

Beide Vereine haben der UK der FKKK zufriedenstellend nachgewiesen, dass finanzielle Ziele hinsichtlich des Personalaufwands sowie Break-even-Vorgaben - gemäß der für die Finanzjahre 2014 und 2015 unterzeichneten Vergleiche - eingehalten wurden. Im Fall von Paris Saint-Germain stellt die FKKK fest, dass die Ziele ein Jahr früher als ursprünglich vorgesehen erreicht wurden.

Die Befreiung von sportlichen Restriktionen wurde bereits Anfang Juli durchgeführt, unterlag jedoch zusätzlichen Kontrollen und der Einreichung von überprüften Finanzkonten beider Klubs. Nach einem weiteren Gutachten der entsprechenden Dokumente bestätigte die FKKK-Untersuchungskammer das Einhalten aller relevanten Ziele. Bei der Überprüfung der eingereichten Informationen wurde der korrekten Einstufung von Rechnungslegungsstandards und den Werten von Sponsorenverträgen eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Beide Vereine obliegen noch der Vergleichsunterzeichnung und bleiben während der kompletten Saison 2015/16 unter genauer Beobachtung. Eine Aussetzung des Vergleichs bedarf Erfüllung von zusätzlichen Break-even-Kalkulationen für das 2016 endende Finanzjahr.