Untersuchungskammer der Finanzkontrollkammer für Klubs
Donnerstag, 2. Januar 2014
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Die Arbeit der Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) wird von der Untersuchungskammer unterstützt, die in den Phasen der Überwachung und Ermittlung vom FKKK-Chefermittler geleitet wird.
Die Untersuchungskammer besteht aus dem FKKK-Chefermittler, der die FKKK-Untersuchungskammer leitet und die notwendigen Maßnahmen unternimmt, um ihr ordnungsgemäßes Funktionieren zu garantieren, sowie mindestens drei weiteren Mitgliedern, inklusive eines stellvertretenden FKKK-Chefermittlers.
Eine Untersuchung kann auf eigene Initiative oder auf Antrag eröffnet werden. Der FKKK-Chefermittler ermittelt die Tatsachen und sammelt relevante Beweise. Er führt die Untersuchungen selber oder überträgt diese Rolle einem anderen Mitglied der Untersuchungskammer.
Nach Abschluss der Ermittlungen kann der FKKK-Chefermittler nach Absprache mit den anderen Mitgliedern der Untersuchungskammer das Verfahren einstellen, mit Einverständnis des Beklagten einen Vergleich eingehen, mit Einverständnis des Beklagten Disziplinarmaßnahmen verhängen, die sich auf eine Verwarnung, einen Verweis oder eine Geldstrafe von maximal 100 000 Euro beschränken, oder den Fall an die rechtsprechende Kammer überweisen.
Vorsitzender und Chefermittler
Yves Leterme (Belgien)
Mitglieder
Jacobo Beltrán (Spanien)
Egon Franck (Deutschland)
Petros Mavroidis (Griechenland)
Damien Neven (Belgien)
Richard Parry (England)
Konstantin Sonin (Russland)
Yves Wehrli (Frankreich)