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Paris-Trainer Blanc für ein Spiel gesperrt

Die UEFA-Kontrol- und Disziplinarkammer hat Trainer Laurent Blanc von Paris Saint-Germain wegen drei verursachten Anstoßverzögerung zu einem UEFA-Spiel Sperre verurteilt.

Paris-Trainer Laurent Blanc wurde für ein Spiel gesperrt
Paris-Trainer Laurent Blanc wurde für ein Spiel gesperrt ©UEFA.com

Die UEFA-Kontroll- und Disziplinarkammer hat Trainer Laurent Blanc von Paris Saint-Germain für eine Partie in einem UEFA-Wettbewerb gesperrt. Die Strafe erfolgt wegen einer vom Trainer verursachten Anstoßverzögerung (Artikel 11(2g) der UEFA-Rechtspflegeordnung) im Spiel der UEFA Champions League am 10. Dezember in Gruppe C gegen SL Benfica.

Die UEFA-Kontroll- und Disziplinarkammer hat diese Strafe nicht automatisch nach dem ersten Vergehen ausgesprochen, sondern die Strafe gestaffelt festgesetzt, nachdem der Klub und der Trainer:

• nach dem ersten Vergehen verwarnt wurden;
• nach dem zweiten Vergehen mit einer Geldstrafe und einer Sperre für ein Spiel – wobei die Sanktion gegen den Trainer auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde – versehen wurden;
• nach dem dritten Vergehen mit einer Geldstrafe und einer Sperre für ein Spiel (Verstoß gegen die Bewährungsauflagen) versehen worden sind.

Nachdem der Verein und der Trainer in der Gruppenphase der UEFA Champions League 2013/14 zum dritten Mal für eine Anstoßverzögerung verantwortlich waren, bedachte die Kontroll-und Disziplinarkammer Blanc am 11. Dezember mit diesen Sanktionen.

Infolgedessen ist der Paris-Trainer beim Achtelfinal-Hinspiel der UEFA Champions League am 18. Februar in Deutschland gegen Bayer 04 Leverkusen gesperrt. Blanc darf das Spiel somit nur von der Tribüne aus verfolgen, außerdem darf er weder die Umkleidekabine, noch den Spielertunnel oder den technischen Bereich vor oder während der Partie betreten. Außerdem ist es ihm während des Spiels untersagt, direkt oder indirekt mit den Spielern und/oder den Betreuern zu kommunizieren (Artikel 62(1) DR).

Zusätzlich zur Sperre des Trainers verhängte die Kontroll-und Disziplinarkammer für Paris eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

Beim ersten Verstoß hinsichtlich einer Verzögerung des Anstoßes wurden Klub und Trainer mit einer Verwarnung bedacht (Paris-Benfica, 2. Oktober). Der zweite Verstoß wurde mit einer Geldstrafe gegen den Klub und einer Spiel-Sperre gegen den Trainer auf Bewährung geahndet (Paris-Olympiacos FC, 27. November).

Gegen die obige Entscheidung kann Einspruch eingelegt werden (Artikel 54 DR).

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