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CAS weist Metalist-Antrag ab

Fälle

Die UEFA hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der Internationale Sportgerichtshof den zweiten Antrag des FC Metalist Kharkiv auf eine einstweilige Verfügung abgewiesen hat.

Der CAS hat die Entscheidung des UEFA-Berufungssenats bestätigt
Der CAS hat die Entscheidung des UEFA-Berufungssenats bestätigt ©UEFA.com

Die UEFA hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der Internationale Sportgerichtshof (CAS) einen weiteren Antrag des FC Metalist Kharkiv auf eine einstweilige Verfügung abgewiesen hat.

Der Klub aus der Ukraine wollte erreichen, dass die Vollstreckung des Urteils des UEFA-Berufungssenats vom 14. August 2013 ausgesetzt wird. Nach diesem wurde der Verein wegen Beteiligung an Spielmanipulationen aus allen UEFA-Wettbewerben ausgeschlossen. Zuvor hatte der CAS (in einem Urteil vom 16. August 2013) bereits einen ersten Antrag auf Aussetzung des Urteils abgewiesen.

Metalist wird in den Play-offs zur UEFA Champions League von PAOK FC ersetzt, das Hinspiel gegen den FC Schalke 04 findet am 21. August statt.

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