Inspektoren
Dienstag, 7. Mai 2013
Artikel-Aufbau
Die Ethik- und Disziplinarinspektoren repräsentieren die UEFA in Verfahren vor der Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer und vor dem Berufungsausschuss. Sie können Disziplinarverfahren in die Wege leiten und Einsprüche gegen die Kontroll-, Ethik und Disziplinarkammer einlegen sowie die UEFA für den Fall unterstützen, dass eine Partei vor dem Schiedsgericht des Sports einen Einspruch gegen eine Entscheidung des Berufungsausschusses einlegt.
Das UEFA-Exekutivkomitee, der UEFA-Präsident, der UEFA-Generalsekretär oder die Disziplinarkammern können Ethik- und Disziplinarinspektoren beauftragen, Untersuchungen alleine oder in Kooperation mit anderen UEFA- oder Nicht-UEFA-Behörden vorzunehmen.
Das Exekutivkomitee ernennt eine notwendige Anzahl von Ethik- und Disziplinarinspektoren und bestimmt einen von ihnen als Chefinspektor. Alle Ernennungen werden dem UEFA-Kongress zur Ratifizierung vorgelegt.