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Inspektoren

Die Ethik- und Disziplinarinspektoren repräsentieren die UEFA in Verfahren vor der Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer und vor dem Berufungsausschuss. Sie können Disziplinarverfahren in die Wege leiten und Einsprüche gegen die Kontroll-, Ethik und Disziplinarkammer einlegen sowie die UEFA für den Fall unterstützen, dass eine Partei vor dem Schiedsgericht des Sports einen Einspruch gegen eine Entscheidung des Berufungsausschusses einlegt.

©UEFA

Das UEFA-Exekutivkomitee, der UEFA-Präsident, der UEFA-Generalsekretär oder die Disziplinarkammern können Ethik- und Disziplinarinspektoren beauftragen, Untersuchungen alleine oder in Kooperation mit anderen UEFA- oder Nicht-UEFA-Behörden vorzunehmen.

Das Exekutivkomitee ernennt eine notwendige Anzahl von Ethik- und Disziplinarinspektoren und bestimmt einen von ihnen als Chefinspektor. Alle Ernennungen werden dem UEFA-Kongress zur Ratifizierung vorgelegt.

Zusammensetzung der UEFA-Rechtspflegeorgane sowie UEFA-Ethik- und Disziplinarinspektoren für die Amtszeit 2019-23