Grundsatzvereinbarung zwischen UEFA und Europarat unterzeichnet
Mittwoch, 30. Mai 2018
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Die UEFA und der Europarat haben heute in Straßburg eine historische Grundsatzvereinbarung unterzeichnet.
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019 - Ein Meilenstein in der Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen in Bereichen von gemeinsamem Interesse
Die UEFA und der Europarat haben eine historische Grundsatzvereinbarung unterzeichnet, in der die Zusammenarbeit der beiden Organisationen im Interesse der langfristigen Entwicklung des Sports und seiner Rolle in der Gesellschaft formalisiert und ausgebaut wird.
Die Grundsatzvereinbarung wurde heute am Sitz des Europarats in Straßburg von UEFA-Präsident Aleksander Čeferin und dem Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, unterzeichnet.
In dem Dokument werden vier wesentliche Bereiche der Zusammenarbeit geregelt: Menschenrechte, Integrität und Governance im Sport, Sicherheit bei Fußballspielen, Zusammenarbeit im Hinblick auf Fußballgroßveranstaltungen sowie institutionelle Kooperation durch regelmäßigen Dialog, gemeinsame Initiativen, den Austausch empfehlenswerter Vorgehensweisen und gezielte Projekte.
„Wir freuen uns, eine formale, strategische Partnerschaft mit dem Europarat einzugehen“, so UEFA-Präsident Aleksander Čeferin. „Ich freue mich darauf, unseren Dialog weiter auszubauen und unsere Zusammenarbeit so auf die nächste Stufe zu heben. Gemeinsam können wir die positiven Werte des Fußballs und des europäischen Sportmodells im Allgemeinen fördern“, so der UEFA-Präsident weiter.
Der Generalsekretär des Europarates, Thorbjørn Jagland, sagte nach der Unterzeichnung: „Der Sport hat einen enormen Nutzen für die Gesellschaft und wir sollten sein positives Potenzial optimal ausschöpfen. Unsere Partnerschaft wird dazu beitragen, Menschenrechte und Good Governance im Sport auf der Grundlage der gemeinsamen europäischen Werte Vielfalt und Solidarität voranzubringen.“
In der neuen Grundsatzvereinbarung wird betont, dass die UEFA und der Europarat eine Reihe von Werten und Grundsätzen teilen, darunter der Respekt für die Menschenrechte und die menschliche Würde, Demokratie, Gleichstellung, kulturelle Vielfalt, Toleranz, Nachhaltigkeit, Solidarität, ethisches Verhalten im Sport sowie eine Verpflichtung zu Good Governance.
Die Unterzeichnung dieser Grundsatzvereinbarung unterstreicht die gestärkten Beziehungen der UEFA mit den öffentlichen Institutionen in Europa. Zu Beginn des Jahres wurde bereits eine neue, erweiterte Kooperationsvereinbarung mit der Europäischen Kommission in Brüssel unterzeichnet.