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UEFA-Mitgliedsverbände verabschieden einstimmige Erklärung

Die UEFA Mitglieder

Die 53 Mitgliedsverbände der UEFA haben nach einem Treffen in Nyon eine einstimmige Erklärung zu den vorgeschlagenen Änderungen an den FIFA-Statuten unterzeichnet.

Die Präsidenten und Generalsekretäre der UEFA-Mitgliedsverbände trafen sich in Nyon
Die Präsidenten und Generalsekretäre der UEFA-Mitgliedsverbände trafen sich in Nyon ©UEFA.com

Die 53 europäischen Mitgliedsverbände der FIFA haben im Anschluss an ein Treffen ihrer Präsidenten und Generalsekretäre im Haus des europäischen Fußballs in Nyon eine einstimmige Erklärung zu den vorgeschlagenen Änderungen an den FIFA-Statuten unterzeichnet.

Die Versammlung, die von UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino geleitet wurde und der neben UEFA-Präsident Michel Platini auch die Mitglieder des UEFA-Exekutivkomitees beiwohnten, war von der FIFA im Rahmen eines Konsultationsverfahrens mit allen Mitgliedsverbänden zu möglichen Änderungen an den FIFA-Statuten gefordert worden.

Gesprochen wurde über die bereits vom FIFA-Kongress 2012 genehmigten Statutenänderungen, die übrigen Änderungsvorschläge sowie weitere mögliche Modifikationen im Zusammenhang mit Fragen der Good Governance.

In der Erklärung heißt es insbesondere, dass nach Auffassung der UEFA-Verbände die Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees weiterhin von den Kontinentalverbänden ernannt werden sollten und eine "Bestätigung" durch den FIFA-Kongress nicht erforderlich sei. Zudem sollten etwaige Integritätsprüfungen Mitglieder der FIFA-Exekutive betreffend ebenfalls von den Konföderationen durchgeführt werden. Der vollständige Wortlaut der Erklärung lautet wie folgt: 
   
Erklärung der 53 europäischen FIFA-Mitgliedsverbände zur Reform der FIFA-Statuten

I. Einführende Bemerkungen

Als Ergebnis des Treffens der Präsidenten und Generalsekretäre der 53 europäischen FIFA-Mitgliedsverbände am 24. Januar 2013 in Nyon verabschieden die europäischen FIFA-Mitgliedsverbände einstimmig die nachfolgende Erklärung zu den noch ausstehenden Änderungen an den FIFA-Statuten, welche die FIFA zum Zwecke der Verbesserung ihrer Governance vorgeschlagen hat.

II.  Änderungsvorschläge

1. Bestätigung der Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees:
• Die Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees sollen weiterhin von den Konföderationen ernannt werden. Es besteht keine Notwendigkeit, die Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees durch den FIFA-Kongress "bestätigen" zu lassen.

• Wenn "Integritätsprüfungen" für Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees angezeigt erscheinen, sollen diese auf Konföderationsebene, auf der Grundlage vereinbarter Mindestanforderungen, durchgeführt werden. Insbesondere sollen keine Personen, die von einem Sportgericht wegen Korruption, Spielmanipulation, Doping oder Gewalt mit einer Sperre belegt wurden, ins FIFA-Exekutivkomitee berufen werden können.

2. Zusammensetzung des FIFA-Exekutivkomitees:
• Es sollte sich nichts an der grundlegenden Zusammensetzung des FIFA-Exekutivkomitees und insbesondere an der Anzahl der Vizepräsidenten ändern.

• Die vier britischen Verbände sollten automatisch eines der Vizepräsidenten-Ämter erhalten (gegebenenfalls durch Wahl innerhalb der Konföderation, der diese vier Nationalverbände angehören). 

3. Wahl des FIFA-Präsidenten:
• Es kann gefordert werden, dass ein Kandidat für die FIFA-Präsidentschaft über ein Mindestmaß an Unterstützung verfügt, um antreten zu können (zehn Nationalverbände aus mindestens zwei Konföderationen; es wäre jedoch auch akzeptabel, wenn diese zehn Verbände aus ein und derselben Konföderation stammen würden).

• Kandidaten für die FIFA-Präsidentschaft sollten von ihrem eigenen Nationalverband und/oder ihrer Konföderation unterstützt werden und ein aktives Amt innerhalb dieses Nationalverbands bzw. dieser Konföderation ausüben.

4. Amtsdauer:
• Ab 2015 sollte eine Begrenzung der Amtsdauer des FIFA-Präsidenten eingeführt werden (dabei könnte die aktuelle Regelung des IOC als Vorbild dienen, die eine erste Amtszeit von acht Jahren und eine zweite und gleichzeitig letzte Amtszeit von vier Jahren vorsieht).

• Die Dauer der Mitgliedschaft im FIFA-Exekutivkomitee oder in anderen FIFA-Gremien sollte nicht begrenzt sein.

5. Altersgrenze:
• Eine allgemeine Altersgrenze von 72 Jahren zum Zeitpunkt der Wahl/Ernennung für Mitglieder aller FIFA-Gremien ist angemessen.

6. Stärkere Vertretung von Interessengruppen innerhalb der FIFA:
• Der von der FIFA in Artikel 10 (Absatz 1) vorgeschlagene Wortlaut sollte dahin gehend geändert werden, dass Nationalverbände wichtige Interessengruppen entweder direkt oder indirekt, z.B. per Konsultation, in ihre Entscheidungsfindungsprozesse einbinden müssen.

• Nationalverbände und Konföderationen müssen stets in allen FIFA-Gremien vertreten sein, die für Angelegenheiten zuständig sind, die ihre Interessen betreffen, wie die FIFA-Kommission für Klubfußball, zu deren Aufgaben die Abstellung von Spielern für die Nationalmannschaften, der internationale Spielkalender usw. gehören.

7. Bewerbungsverfahren/Wahl des Ausrichters der FIFA-Weltmeisterschaft:
• Wie bereits beschlossen, sollte der FIFA-Kongress auf der Grundlage eines transparenten Bewerbungsverfahrens über den Austragungsort der FIFA-Weltmeisterschaft entscheiden. Zu diesem Zweck sollte das FIFA-Exekutivkomitee nötigenfalls eine Vorauswahl treffen und dem FIFA-Kongress maximal drei Bewerbungen unterbreiten.

8. Verschiedene Klarstellungen und Spezifikationen in den FIFA-Statuten:
• Die von der FIFA vorgeschlagenen Klarstellungen und Spezifikationen werden im Prinzip gutgeheißen, wenngleich genaue Definitionen (z.B. bezüglich der Berechnung von Mehrheiten) jeweils so eindeutig wie möglich sein sollten.

9. IFAB:
Es sollten klare, transparente Regelungen aufgestellt werden bezüglich:
• des Verfahrens für Änderungsvorschläge zu den Spielregeln;

• der Kontrolle des FIFA-Exekutivkomitees über die vier FIFA-Stimmen im IFAB nach vorgängiger Konsultation der jeweiligen Interessengruppen.

• Die Spielregeln sollen nur alle zwei Jahre geändert werden können.

10. Reglement zur Kandidatur für das Amt des FIFA-Präsidenten:
• Die Erstellung eines solchen Reglements wird grundsätzlich gutgeheißen (vorbehaltlich des genauen Inhalts). 

11. Weitere Vorschläge:
Neben den zehn oben angeführten Punkten schlagen die 53 europäischen FIFA-Mitgliedsverbände der FIFA vor, folgende Ziele anzustreben:
• Gewährleistung, dass allen Entscheidungen, die Nationalverbände oder Konföderationen betreffen, angemessene Konsultationen vorausgehen;

• Gewährleistung vollständiger Transparenz bezüglich aller Zahlungsein- und -ausgänge;

• Gewährleistung, dass das FIFA-Exekutivkomitee stets rechtzeitig im Voraus über Angelegenheiten informiert wird, über die es beraten und entscheiden muss (und die erforderlichen Unterlagen dazu erhält).

• Ernennung aller Mitglieder der FIFA-Kommissionen und -Organe mit Blick auf einen Amtsantritt im Jahr nach der Wahl des FIFA-Präsidenten und anschließend jeweils alle vier Jahre;

• Abschaffung der kommerziellen Abgabe, die derzeit in Artikel 77 der FIFA-Statuten vorgesehen ist;

• Übertragung der ausschließlichen Zuständigkeit für die Entscheidung über vorsorgliche Maßnahmen an das Schiedsgericht des Sports (TAS).

III. Abschließende Bemerkungen

Änderungen an den FIFA-Statuten, die in der vorliegenden Erklärung nicht erwähnt werden, erhalten nicht die Unterstützung der 53 europäischen FIFA-Mitgliedsverbände. Die 53 europäischen FIFA-Mitgliedsverbände beauftragen den UEFA-Präsidenten, die europäischen Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees sowie den UEFA-Generalsekretär, der FIFA diese Erklärung als eindeutigen Standpunkt der 53 europäischen FIFA-Mitgliedsverbände zu unterbreiten.

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