Kommission für Rechtsfragen
Mittwoch, 20. Januar 2010
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Die Kommission für Rechtsfragen:
a) analysiert fußballspezifische Rechtsfragen und berät die UEFA entsprechend;
b) erteilt Rechtsberatung betreffend die Statuten und Reglemente der UEFA sowie die Statuten und Reglemente der UEFA-Mitgliedsverbände;
c) diskutiert und prüft nationale Gesetze mit Bezug zum Fußball;
d) erteilt Rechtsberatung zu Streitigkeiten, in die die UEFA involviert ist;
e) überwacht die Entwicklung der Rechtsetzung der Europäischen Union im
Bereich des Sports im Allgemeinen und des Fußballs im Besonderen.